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22.08.2019

Bundesweit einmalig, sofort wirksam und rechtssicher: Handreichung ermöglicht Schutzzone für Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken

Die heutige Anhörung hat noch einmal gezeigt, dass schwangeren Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, ein ungestörter Zugang zu Schwangerschaftskonfiktberatungsstellen ermöglicht werden muss. Dafür hat die Regierungskoalition mit der „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ jetzt eine gute Lösung gefunden: Die Handreichung ist nach unserer Kenntnis bundesweit bisher einmalig, wirkt ab sofort und ist rechtssicher umsetzbar. Damit geben wir den kommunalen Ordnungsbehörden ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um in der rechtlich schwierigen Abwägung zwischen der Demonstrationsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht eine Entscheidung zu Gunsten der ratsuchenden Frauen zu treffen.

 

Gegenüber einem Gesetz, das erst noch weiter beraten und verabschiedet werden müsste, entfaltet die Handreichung unmittelbare Wirkung und kann von den Kommunen schon für bereits angekündigte „Mahnwachen“ im September angewandt werden. Auch seien in den Stellungsnahmen zur Anhörung Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der vorgeschlagenen gesetzlichen und damit generellen Einschränkung der Versammlungsfreiheit geäußert worden.

 

„Wir gehen davon aus, dass in zeitlicher und örtlicher Nähe zu Beratungsstellen in Hessen keine Belästigungen der ratsuchenden Frauen mehr stattfinden. Es liegt jetzt bei den Ordnungsbehörden der Kommunen, die Demonstrationen und das aktive Ansprechen und Bedrängen der Frauen in Sicht- und Rufweite vor den Beratungsstellen zu unterbinden. Dies ist durch versammlungsrechtliche Auflagen sicherzustellen“, sagt Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion.

 

Mahnwachen vor Konfliktberatungsstellen, wie sie von der Bewegung „40 Tage für das Leben“ beabsichtigt werden, seien darauf ausgerichtet, schwangere Frauen einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen. Goldbach: „Solche Aktionen sind weder von der Meinungsfreiheit noch von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Sie können und müssen temporär und örtlich begrenzt unterbunden werden. Weil der Staat die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungsverfahrens hat, muss er die ratsuchenden Frauen schützen.“

 

Frauen haben das Recht, sich anonym und ohne äußeren Druck beraten zu lassen. Das heißt, dass sie auch auf dem Weg dorthin nicht angeprangert oder stigmatisiert werden dürfen.  „Die Konfliktberatungsstellen erfüllen eine gesetzliche Aufgabe und vertreten keine Meinung. Der Weg zu einem Beratungsgespräch darf nicht zu einem Spießrutenlauf für Rat suchende Frauen werden“, resümiert Silvia Brünnel, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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