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11.10.2021

Bürger- und Polizeibeauftragter

Rafael Behr kann sich aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Wahl stellen

 

Professor Rafael Behr hat uns mitgeteilt, dass er in Respekt vor dem Amt und in Achtung gegenüber dem Hessischen Landtag aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Wahl für das Amt des Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Hessen zur Verfügung steht.

 

Rafael Behr: „Man kann dieser Herausforderung nur gerecht werden, wenn man sich seiner physischen Leistungsfähigkeit sicher sein kann. In den letzten Tagen wurde mir deutlich gemacht, dass das aus medizinischer Sicht bei mir nicht der Fall ist. So habe ich mich schweren Herzens entschieden, keine neue Aufgabe zu übernehmen, die mir sehr viel mehr Energie abverlangen würde als es in meiner jetzigen Tätigkeit erforderlich ist. Es tut mir sehr leid, dass ich die Pläne für die Besetzung des Bürger- und Polizeibeauftragten durchkreuze. Ich hätte nichts lieber getan als dabei zu helfen, dass das Vertrauen in die Polizei und in andere Behörden nicht verloren geht. Die Gründe für meine Entscheidung liegen nicht in der Ausgestaltung des Amtes des oder der Bürger- und Polizeibeauftragten, sondern ist Ergebnis eines sehr persönlichen und sehr privaten Entscheidungsprozesses.“

 

„Wir bedauern sehr, dass sich Rafael Behr nicht zur Wahl stellen kann, er wäre ein hervorragender Beauftragter gewesen, respektieren seine Entscheidung aber natürlich. Die Gesundheit geht vor“, so Jürgen Frömmrich, Parlamentarischer Geschäftsführer der GRÜNEN Landtagsfraktion.

 

Der beim Bürger- und Polizeibeauftragten angesiedelten Fonds für die Opfer und Angehörigen von schweren Gewalttaten von landesweiter Bedeutung und von Terroranschlägen bleibt davon unberührt. Der vom Landtag gewählte Opferfondsbeirat wird sich zeitnah konstituieren und seine Arbeit aufnehmen. 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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