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19.06.2019

Bessere Holzvermarktung durch neues Gesetz

 Mit dem vorliegenden „Gesetz zur Verbesserung der Kooperation von Körperschafts- und Privatbetrieben beim Verkauf von Holz in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen“, stellen wir die Holzvermarktung in Hessen auf zukunftssichere Füße und gehen damit auf berechtigte Ansprüche der kommunalen und privaten Waldbesitzer ein. „Gleichzeitig nehmen wir den Regelungsbedarf bezüglich der vielerorts bereits in Gründung befindlichen Holzvermarktungsorganisationen sowie die Anliegen der in der Holzvermarktung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick“, sagt Frank Diefenbach, Sprecher für Wald und ländlichen Raum der GRÜNEN Fraktion heute nach Verabschiedung des Gesetzes.

 Die Ausführungen der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der kommunalen Familie, der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Naturschutzverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in der mündlichen Ausschussanhörung haben wir mit großem Interesse entgegengenommen. „Insbesondere die aufgeworfenen Fragen zur rechtlichen Form der Zusammenarbeit von privaten und kommunalen Waldbesitzern sowie die Frage der Tarifbindung von Beschäftigten haben wir in der Nachbereitung dieser Anhörung nochmals intensiv diskutiert. Im Ergebnis ermöglicht das vorliegende Gesetz – und das ist uns besonders wichtig – die Gründung aller betrieblichen Formen der Zusammenarbeit zwischen kommunalen und privaten Waldbesitzern. Forstwirtschaftliche Vereinigungen, Forstbetriebsgemeinschaften oder Gesellschaften nehmen wir von den Bestimmungen zur wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen der §§ 121 und 122 HGO aus. Aber auch Zweckverbände oder gemeinsame kommunale Anstalten stellen mögliche Kooperationsformen dar, sofern die Leistungen, die sie für private Waldbesitzer erbringen, an ihrem Gesamtumsatz nur einen untergeordneten Teil einnehmen“, so Diefenbach.

 Wir begrüßen des Weiteren insbesondere die für die neuen Holzvermarktungs-organisationen festgeschriebene Tariftreue. Diefenbach: „Es ist eine Frage des politischen Anstandes und sozialpolitisch geboten, auch in diesem Wirtschaftsbereich von Beginn an angemessene Löhne und Gehälter zu garantieren. Wenn wir die Nachhaltigkeit als hessisches Verfassungsziel ernst nehmen, so gilt das auch für die Sozialverträglichkeit als eines ihrer Standbeine, neben Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.“

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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