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20.01.2023

Befragung des Ministerpräsidenten

Untersuchungsausschuss 20/1

 

Anlässlich der heutigen 37. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die GRÜNE Landtagsfraktion:

„In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde Ministerpräsident Boris Rhein zu seiner Verantwortung als Staatssekretär im Innenministerium ab Februar 2009 sowie als Innenminister in der Zeit vom 31.08.2010 bis zum 18.01.2014 befragt. In seine Amtszeit fiel der Erlass des Löschmoratoriums im Jahr 2012 im Zusammenhang mit Akten aus dem Phänomenbereich des Rechtsextremismus im Landesamt für Verfassungsschutz. Boris Rhein erklärte, dass ohne das Löschmoratorium umfangreiche Informationen über zahlreiche Rechtsextremisten verloren gegangen wären. Dazu zählt auch Stephan Ernst, der Mörder von Walter Lübcke. Der Erlass des Löschmoratoriums war daher das richtige Instrument, um insbesondere nach den Erfahrungen mit dem NSU einen Informationsverlust zu verhindern und den Sicherheitsbehörden ein umfassenderes Bild zu ermöglichen.

 

Dem damaligen Minister war nicht bekannt, dass es infolge des Löschmoratoriums im Landesamt für Verfassungsschutz zu einem Rückstau bei der Bearbeitung von Personen-Akten kam, bei denen eine Prüfung über die Löschung oder weitere Speicherung anstand. Das sogenannte „beschleunigte Verfahren“, bei dem die Akte Stephan Ernsts gesperrt wurde, wurde erst nach der Amtszeit von Boris Rhein, im Dezember 2014, umgesetzt. Gleichwohl bezeichnete der Ministerpräsident den Umstand, dass das Landesamt für Verfassungsschutz dieses Verfahren ohne Kenntnis des Ministeriums etablierte, als bemerkenswert. Dass in dem beschleunigten Verfahren keine Prüfung der Personenakten stattgefunden hat, erweist sich im Fall von Stephan Ernst als schwerer Fehler. Aus heutiger Sicht hätte seine Akte wegen der umfangreichen Vorstrafen und dadurch belegten Gewaltbereitschaft nicht gesperrt werden dürfen.

 

Weiterhin kann festgestellt werden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz über lange Jahre nicht den nötigen Stellenzuwachs erhalten hat, der notwendig gewesen wäre, um neben dem islamistischen Terrorismus auch den Phänomenbereich Rechtsextremismus zu beobachten. So hat auch der frühere Präsident Eisvogel hat in seiner Vernehmung im UNA 20/1 gesagt: ‚Wenn ich mir ansehe, auf was für eine beträchtliche Stärke die Landesbehörde mittlerweile angewachsen ist, dann hätte ich mir das für 2008, 2009, 2010 auch gut vorstellen können.‘ “


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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