Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert, das Gesetzgebungsverfahren zur Schließung von Arbeits- und Amtsgerichten auszusetzen. „Schon vor der Anhörung hatten wir große Zweifel, ob die von Minister Hahn aufgeführten Einsparungen durch die Schließung der Gerichtsstandorte tatsächlich realisiert werden können. Die von uns hierzu gestellten parlamentarischen Anfragen wurden zwar beantwortet, haben aber nicht dazu beigetragen die ‚Rechnung‘ des Minister plausibel zu machen“, kritisiert der rechtspolitische Sprecher der GRÜNEN, Andreas Jürgens, den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Die heutige Anhörung im Rechtsausschuss habe allerdings nicht nur neue Mängel und Unstimmigkeiten in den Berechnungen des Justizministeriums zu Tage gebracht, sondern auch Einsparmöglichkeiten aufgezeigt, die bisher vom Ministerium ignoriert wurden.
„In den Stellungnahmen der Sachverständigen – von denen keine einzige den Gesetzentwurf des Ministers begrüßt – ist von einem noch ausstehenden Bericht des Rechnungshofes die Rede. Auch ein offensichtlich existierender Controllingbericht über die Effizienz der hessischen Landgerichte ist uns Parlamentariern bisher unbekannt. Außerdem fragen wir uns, warum die Ergebnisse der mit großem Aufwand betriebenen Haushaltsstrukturkommission zum Thema Justiz nicht abgewartet werden, bevor so große Einschnitte in die Gerichtsorganisation vorgenommen werden sollen. Daher fordern wir die anderen Landtagsfraktionen auf, das Gesetzgebungsverfahren ruhen zu lassen, um zu einem späteren Zeitpunkt ─ sachlich untermauert – sinnvolle Einsparungen in der hessischen Justiz umzusetzen.“
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