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05.09.2018

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Umsetzung Bundesteilhabegesetz: Hessenweit gute Leistungen für Menschen mit Behinderung

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag sind mit der heutigen Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes des Bundesteilhabegesetzes hessenweit gute Leistungen für Menschen mit Behinderung gesichert. „Wir danken den Anzuhörenden zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für die vielen wichtigen Anregungen und das grundsätzliche Lob für den Gesetzesentwurf. Uns GRÜNEN war es von Anfang an wichtig, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) verbleibt. Der LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können“, erklärt Sigrid Erfurth, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir wollen hessenweit gute und einheitliche Leistungen für Menschen mit Behinderung – unabhängig von unterschiedlichen Strukturen in Kommunen und Regionen. Dieser Weg wurde auch von den meisten Anzuhörenden begrüßt.“

„Wir greifen viele der Anregungen aus der Anhörung auf. Mit der Klarstellung, dass nach dem Schulbesuch der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig wird, schaffen wir eine transparente und einfache Regelung“, erklärt Erfurth. „Wir GRÜNEN wollen getreu dem Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention ‚Nicht ohne uns über uns‘ auch die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung stärken Daher haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Änderungsantrag eingebracht, der unter anderem vorsieht, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung durch den Inklusionsbeirat bestimmt wird. So wollen wir die Verbände der Menschen mit Behinderung besser an der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beteiligten.“

Der Landeswohlfahrtsverband bleibe auch für die stationäre Versorgung besonders schwerbehinderter Menschen zuständig, die eine hoch spezialisierte Versorgung benötigen. „Die Erfahrung und Kompetenz des LWV sichert eine gute Betreuung von Menschen mit Behinderung in ganz Hessen. Eingliederungshilfe bedeutet auf einen kurzen Nenner gebracht, behinderten Menschen zu ermöglichen, so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie nur möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dabei müssen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet und die Hilfe und Unterstützungsleistungen am persönlichen Bedarf der behinderten Menschen ausgerichtet werden. Keine leichte Aufgabe, die hohe Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und gut geschultes Personal erfordert.“