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20.05.2020

Gesetz zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre an hessischen Hochschulen (QSL-Gesetz) und zur Verlängerung der Geltungsdauer des TUD-Gesetzes - 1. Lesung

Qualität in der Lehre weiterentwickeln
Nina Eisenhardt, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Hochschulpolitik und Wissenschaft, zum Gesetzentwurf Verbesserung der „Qualität der Studienbedingungen und der Lehre“ (QSL):

„Wir wollen die Lehre an unseren Hochschulen weiterentwickeln, deshalb entwickeln wir mit diesem Gesetzentwurf auch die Verteilung der sogenannten QSL-Mittel weiter. Das neue Gesetz bedeutet für die Hochschulen mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie. Erstmals steigen die QSL-Mittel gemeinsam mit den Geldern aus dem Hochschulpakt. Damit können endlich Dauerstellen planungssicher finanziert werden!“ So wichtig dauerhafte Programme zur Verbesserung der Lehre sind, braucht es aber auch Projekte für Innovation in der Lehre. Deshalb sind auch weiterhin mindestens 10 Prozent der Mittel dafür in der Lehre fest vorgesehen.“

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