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Info der Landtagsfraktion Nr. 3 – 12. April 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Setzpunkt konnten wir im vergangenen Plenum ein wichtiges Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag thematisieren: Die hessische Landesregierung wird gemeinsam mit Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein das Verbot von so genannten Konversionstherapien in der Sitzung des Bundesrates am 12. April einbringen.
Es gibt nach wie vor Personen und Organisationen, die verbreiten, Homo- oder Bisexualität seien Erkrankungen oder psychische Störung und könnten „geheilt“ oder gezielt verändert werden. Dies kann bewirken, dass vor allem junge Menschen in der Phase ihrer Identitätsfindung ihre sexuelle Identität mit einer behandlungsbedürftigen Krankheit gleichsetzen. Medizinische und psychologische Fachverbände sind sich einig, dass die Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ursachen für schwerwiegende psychische und physische Erkrankungen sein können. Es ist überfällig, solche „Therapien“ zu verbieten.

In einer Aktuellen Stunde haben wir unsere Forderung nach weiteren Verbesserungen beim BaföG bekräftigt. Die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform geht insgesamt nicht weit genug. Um mehr Chancengleichheit zu erreichen, müsste aus unserer Sicht das BAföG für Teilzeitausbildungen und Orientierungsstudiengänge geöffnet werden. Viele Studierende brauchen Teilzeitmöglichkeiten – z.B., weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen, oder, weil sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen müssen, für den das BaföG nicht reicht. Orientierungsstudiengänge, wie wir sie in Hessen voranbringen, erleichtern den Start ins Studium und können die Studienabbruchquote verringern.
Die von der Bundesregierung bislang vorgelegte BaföG-Reform beschränkt sich auf eine leichte Erhöhung der Beiträge und eine geringe Ausweitung der Berechtigten. Das wird der Situation an den Hochschulen nicht gerecht, und die Mieten in hessischen Hochschulstädten werden auch mit der leicht erhöhten Wohnpauschale nicht bezahlbar sein. Der Bund muss hier deutlich nachlegen. In Hessen haben wir im Koalitionsvertrag deshalb auch die Prüfung einer elternunabhängigen Komponente und einer ortsbezogenen Wohnbedarfspauschale vereinbart.

Mehr dazu in unserem Newsletter.

Ich verabschiede mich mit diesen Zeilen in die Osterferien und wünsche ein schönes, sonniges und erholsames Osterfest.

Viele Grüße

Jürgen Frömmrich
Parlamentarischer Geschäftsführer

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