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31.01.2023

Erstes Klimagesetz in Hessen beschlossen 

Das Gesetz verschärft die Klimaziele Hessens und passt sie denen des Bundes an, denn die Klimakrise wartet nicht. Wir müssen deutlich schneller werden, damit wir unseren Beitrag zum Pariser Klimaziel leisten können. 

 

Hier die Eckpunkte: 

  • Das Gesetz verpflichtet sich den Pariser Klimazielen.
  • Es verschärft die eigenen Klimaziele und verpflichtetet dazu, einen Klimaplan mit Minderungszielen in den einzelnen Sektoren zu erstellen, die auf wissenschaftlicher Basis erstellt wurden. 
  • Ein wissenschaftlicher Beirat, der die Landesregierung in Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung berät, wird eingerichtet. Er nimmt zum Entwurf des Klimaplans Stellung, äußert sich gutachterlich und kann jederzeit Vorschläge abgeben. 
  • Zukünftig gibt es einen „Klimacheck“ in Hessen, den alle Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme passieren müssen, damit sich alles Handeln der Landespolitik auf Klimaschutz ausrichtet. 
  • Ob die Ziele des Klimagesetzes erreicht werden, wird regelmäßig überprüft. Sollte die jährliche Treibhausgasbilanz zeigen, dass wir unsere Klimaziele verfehlt haben, muss nachgesteuert werden.
  • Damit schädliche Treibhausgasemissionen sichtbar – und dann vermieden – werden, muss bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen und der Beschaffungspolitik des Landes Hessen ab jetzt ein CO2-Preis zugrunde gelegt werden. Damit muss nicht mehr das wirtschaftlichste Angebot genommen werden, sondern eines, das auch auf Klimaschutz ausgerichtet ist. Investiert werden muss somit etwa in das energieeffizienteste Gebäude, die energieeffizientesten und langlebigsten Elektrogeräte und eine ökologische Beschaffung. 
  • Nun wird auch gesetzlich festgeschrieben, dass die Landesverwaltungbis 2030 treibhausgasneutral werden muss. Damit werden beispielsweise Öl- und Gasheizungen ab 2026 verboten.

Das Klimagesetz haben wir hart erkämpft, denn wir hatten es weder in unserem Regierungsprogramm noch im Koalitionsvertrag vorgesehen.

 

Was ist außerdem beim Klimaschutz passiert?

 

Energiegesetz beschlossen: 

  • Erneuerbare Energien erhalten damit einen besonderen Status: Sie liegen jetzt im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. 
  • Zudem gibt es jetzt eine Photovoltaik-Pflicht auf neuen Parkplätzen mit mehr als fünfzig Stellplätzen und auf landeseigenen Gebäuden. 
  • Kommunen ab 20.000 Einwohner*innen müssen eine Wärmeplanung erstellen und ihre Wärmenetze auf erneuerbare Energien umstellen.
  • Auf einem Prozent der Landesfläche sollen Solaranlagen Strom erzeugen.
  • Die Mindestabstände zu Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen werden verringert.
  • Effizientere Gebäude werden höher gefördert. Landeseigene Gebäude sollen möglichst nachhaltig und mit Recyclingbaustoffen errichtet werden.

 

Der Klimaplan 

Die konkreten Maßnahmen zur Erreichung unserer Klimaziele stehen im bereits umgesetzten

Integrierten Klimaplan. Dieser wird nun weiterentwickelt, denn wir müssen schneller und besser werden, um unsere Klimaziele zu erreichen. Der neue Klimaplan wird auf wissenschaftlicher Basis erstellt und mit großer Bürger*innenbeteiligung ausgearbeitet. 

Das Klimagesetz, der aktualisierte Klimaplan und das novellierte Energiegesetz zeigen, dass wir noch wesentlich weiter gehen wollen, um schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen. Das ist auch nötig, denn der Klimawandel ist bereits überall in der Welt spürbar angekommen und richtet verheerende Schäden an. Unsere Verantwortung ist es, dem entgegenzuwirken.


Weiterführende Informationen:

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