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23.11.2022

Das neue Hessische Energiegesetz verspricht großen Schwung für die Energiewende

Klimawandel und Energiekrise sind in unserem Leben derzeit allgegenwärtig und erinnern uns immer wieder daran: Wir brauchen die Energiewende – und zwar jetzt! Dafür gilt es, neue Wege in der Gesetzgebung zu gehen, die jahrzehntelang auf die Gewinnung von Energie aus fossilen Brennstoffen ausgerichtet war. Das neue Hessische Energiegesetz (HEG), welches im vergangenen Plenum verabschiedet wurde, ebnet weiter den Weg für den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Beschleunigen der Wärmewende in Hessen. Die Inhalte des Gesetzes wollen wir euch hier kurz zusammenfassen.

 

Endlich richtig wichtig

Das HEG stellt klar, dass der Ausbau erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Das erleichtert die Genehmigungsverfahren und hat Einfluss auf Gerichtsverfahren.

 

Ambitionierte Ziele für mehr Klimaschutz

Festgelegt werden 100 Prozent erneuerbare Energien schon bis 2045 – statt 2050. Weiterhin streben wir mit dem HEG eine energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand von 2,5 bis 3 Prozent an. 2,2 Prozent der Landesfläche müssen bis 2032 für Windenergienutzung ausgewiesen werden; die Nutzung von Photovoltaik soll auf 1 Prozent der Landesfläche erfolgen.

 

Erneuerbare Energien in den landeseigenen Gebäuden

Das Land ist der größte Arbeitgeber in Hessen und muss daher Vorreiter sein. Deshalb gilt in Zukunft die Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Gebäuden. Weiterhin werden die energetischen Anforderungen an landeseigene Gebäude verschärft (Neubau: EH Standard 40, Sanierung: EH Standard 55), und es sollen nachwachsende, recyclingfähige Baustoffe sowie solche mit geringem Energieeinsatz („graue Energie“) verwendet werden. Neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (35 bei landeseigenen Parkplätzen) müssen künftig mit Solar-Carports überbaut werden.

 

Mehr Platz für Photovoltaik auch auf Reihenhäusern

Durch die Reduzierung der Abstandspflichten zum Nachbardach können zukünftig mehr Dächer für Sonnenenergie genutzt werden. Auch die Mindestabstände von Wärmepumpen zum Nachbargrundstück wurden reduziert, was sich wiederum positiv auf die Wärmewende auswirken wird. Gerade in den aktuellen Zeiten, in denen die Menschen weg von Öl- und Gasheizungen kommen wollen, ist das eine große Erleichterung. 

 

Kommunale Wärmepläne

Um zum Beispiel industrielle Abwärme nicht ungenutzt zu verschwenden, müssen Städte und Gemeinden ab 20.000 Einwohnern künftig kommunale Wärmepläne ausarbeiten, um ihre Wärmeversorgung langfristig in Richtung Energieeffizienz, Klimaneutralität und Versorgungssicherheit zu entwickeln. Dafür ist auch ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Weiterhin sind Wärmenetzbetreiber zukünftig verpflichtet, Dekarbonisierungspläne vorzulegen. Diese müssen aufzeigen, wie die Wärmeversorgung bis 2030 zu mindestens 30 Prozent und bis 2045 zu 100 Prozent erneuerbar werden soll.

 

Das neue Hessische Energiegesetzt ist ein umfangreiches Paket und wird der Energie- und Wärmewende in Hessen neuen Schwung geben.


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