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03.04.2023

Kinderbetreuung in Hessen sicherstellen – qualifizierte Fachkräfte gewinnen

Öffnung des Fachkräftekatalogs

 

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches erklären die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Claudia Ravensburg, und die Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für frühkindliche Bildung, Kathrin Anders:

 

„Wir wollen dem Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen entgegenwirken. Dafür wollen wir Personen- und Berufsgruppen, die für die Arbeit in der Kinderbetreuung geeignet, gesetzlich aber noch nicht zugelassen sind, als Fachkräfte gewinnen und werden den Fachkräftekatalog für die Kinderbetreuung kurzfristig erweitern. Dadurch können Träger die bestehenden Teams durch Menschen mit anderen Kompetenzen gewinnbringend ergänzen und multiprofessionell aufstellen.

So wird eine qualitativ hochwertige Betreuung für alle Kinder in Hessen ermöglicht und zugleich werden die Familien durch eine zuverlässige Kinderbetreuung unterstützt. Gleichzeitig können die Erzieherinnen und Erzieher, die seit Jahren eine großartige Arbeit leisten und gerade durch Corona, die Auswirkungen des Ukrainekriegs und den Fachkräftemangel großen Belastungen ausgesetzt sind, so entlastet und unterstützt werden.

Unser Gesetzentwurf sieht drei zentrale Maßnahmen vor: Erstens wird vorgeschlagen, künftig in begrenztem Umfang auch Personen mit einem Qualifikationsniveau von DQR 4 statt DQR 6 die Arbeit als Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen. So können beispielsweise auch ausgebildete Logopädinnen oder Ergotherapeutinnen als Fachkraft in den Kita-Teams mitarbeiten. Solche anders qualifizierten Kräfte sollen künftig zu maximal 25 Prozent auf den Mindestpersonalbedarf angerechnet werden können (statt bisher 15 Prozent). So verbessern wir die Möglichkeiten zur Personalgewinnung und geben zahlreichen Einrichtungen die Chance, ihr einrichtungsbezogenes Kompetenzprofil zu erweitern.

Zweitens soll ermöglicht werden, ein eventuell fehlendes Ausbildungsniveau im Einzelfall durch ein „pädagogisches Kompetenzprofil“ zu ersetzen. Das heißt, auch Personen, die das bislang bestimmte Qualifikationsniveau nicht erreichen, sollen als Fachkräfte zur Mitarbeit zugelassen werden können, wenn sie einschlägiges Wissen und einschlägige Praxiserfahrung in mindestens zweijährigem Umfang vorweisen können. Die Voraussetzungen hierfür prüft das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Drittens erweitern wir auch den Fachkraftkatalog für Fachkräfte, die eine Gruppe oder Einrichtung leiten können. Hier sollen auch Personen zugelassen werden, die zwar keinen der hierfür relevanten Abschlüsse vorweisen können, jedoch in ihrem Studiengang oder Studiengängen einschlägiges Wissen in vergleichbarem Umfang von 95 Creditpoints erworben haben. Diese Änderung ist sinnvoll, weil sich die Studienlandschaft zunehmend heterogen entwickelt. So können Kombinationen verschiedener Studiengänge eine vergleichbare Gesamtleistung darstellen wie ein einschlägiger Studiengang. Auch das Vorliegen dieser Voraussetzung wird durch eine Prüfung im Sozialministerium festgestellt.

Im Dialog mit allen relevanten Akteuren haben wir eine Lösung entwickelt, die kurzfristig greifen kann und langfristig wirkt. So können wir dem Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen entgegentreten und gleichzeitig die Qualität der Kinderbetreuung sichern. Wir freuen uns sehr, dass wir diese Anpassungen zur Fachkräftesicherung nun in den Landtag einbringen können.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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