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23.03.2023

Wahl zum Hessischen Staatsgerichtshof

 Ausgewiesene Expertin des Sozialrechts in das Amt einer höchsten Richterin gewählt

 

„Auf Vorschlag der GRÜNEN ist heute die Richterin am Hessischen Landessozialgericht, Dr. Annett Wunder, als neues Mitglied für den Hessischen Staatsgerichtshof gewählt worden. Sie ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich des Sozialrechts und hat sich neben ihrer richterlichen Praxis mit zahlreichen Fachpublikationen auch als Wissenschaftlerin einen Namen gemacht“, sagt Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion für Rechtspolitik.

Die 1976 in Jena geborene Juristin hat von 1996 bis 2003 Rechtswissenschaften in Potsdam, Jerusalem und Frankfurt am Main studiert. Vor Aufnahme ihres Studiums lebte sie zwei Jahre lang in Israel und arbeitete dort für die Aktion Sühnezeichen in einer Tagesbetreuungsstätte für geistig behinderte Kinder. Ihr beruflicher Lebensweg führte sie unter anderem auch nach Karlsruhe, wo sie zwischen 2018 und 2020 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig war. Zuvor war sie Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Florenz am dortigen European University Institute, wo ihr der akademische Grad eines Master of Laws (LLM) verliehen wurde.

Förster-Heldmann: „Dr. Annett Wunder genießt nicht nur wegen ihrer herausragenden fachlichen Qualifikation, sondern auch wegen ihres sozialen Engagements große Wertschätzung bei allen, die sie kennen. Wir sind deshalb sicher, dass die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger bei ihr in den besten Händen sind und dass sie den Kreis der Hüterinnen und Hüter unserer Verfassung fachlich und persönlich bereichern wird.“

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