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16.02.2023

Automatisierter Datenauswertung sind enge Grenzen gesetzt

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass Regelungen in den Polizeigesetzen Hessens und Hamburgs, die den Einsatz der Software ‚Hessendata‘ der Firma ‚Palantir‘ erlauben, teilweise verfassungswidrig sind. Um den rechtlichen Rahmen und die Grenzen für den Einsatz der Software zu setzen, waren bei der Gesetzgebung schwierige Abwägungen zwischen der Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung und dem Eingriff in Freiheitsrechte zu treffen. Das ist immer eine Gratwanderung. Da es hierfür keine Erfahrungen aus anderen Bundesländern oder durch richterliche Entscheidungen gab, sind wir dem Verfassungsgericht dankbar, dass es mit seiner Entscheidung den Rahmen gesetzt hat. Dem werden wir unverzüglich nachkommen.

Die Software, die derzeit auch in Nordrhein-Westfalen eingesetzt wird und in weiteren Bundesländern eingeführt werden soll, ermöglicht der Polizei eine automatisierte Datenauswertung. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzt diesem Instrument enge Grenzen, bestätigt aber auch, dass die Polizei unter bestimmten Rahmenbedingungen damit arbeiten darf. Das Gericht verlangt strengere Voraussetzungen für den Einsatz der Software, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. Es ist jetzt unsere Aufgabe, die gesetzliche Grundlage den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend anzupassen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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