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31.10.2022

Bejagung nur, wenn Bestand der Art gesichert ist

Neue Hessische Jagdordnung tritt in Kraft

 

Hans-Jürgen Müller, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Jagd zur neuen Hessischen Jagdordnung, die heute in Kraft tritt:

“Wir GRÜNE stehen für eine nachhaltige, ökologische Jagd und dafür, dass Tierarten nur dann gejagt werden sollten, wenn ihr Bestand wildbiologisch und wissenschaftlich abgesichert als stabil einzuschätzen ist oder der Besatz, wie etwa bei den Schalenwildbeständen, so groß ist, dass Schäden entstehen. Zudem gilt für uns der Grundsatz aus der Tierschutzgesetzgebung, dass kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf. Das Land Hessen trägt mit der neuen Jagdverordnung diesem Ansatz Rechnung. Türkentaube und verschiedene Möwenarten haben nun eine ganzjährige Schonzeit, Feldhase und Stockente werden nur bejagt, wenn der Besatz ausreichend groß ist. Gefährdete Arten wie das Rebhuhn brauchen unbedingt unseren Schutz und werden durch das Land bereits seit 2018 über die hessischen Feldflurprojekte gestärkt. Deshalb ist es richtig, dass auch für die Bejagung des Rebhuhns strenge Regeln gelten und ab jetzt die Bejagung, wenn sie denn möglich wäre, der unteren Jagdbehörde angezeigt werden muss.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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