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06.04.2022

Untersuchungsausschuss 20/1

Sicherheitsbehörden benötigen umfassendes Bild

Anlässlich der heutigen 28. Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rechtsextremistisch motivierten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke erklärt Eva Goldbach, Obfrau im UNA 20/1 für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:

„In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses sagte erneut eine Mitarbeiterin des Landesamts für Verfassungsschutz aus, die bis ins Jahr 2015 als Auswerterin im Bereich des Rechtsextremismus tätig war. Die Zeugin gab an, dass es sich bei der verfassungsrechtlich gebotenen Entscheidung über die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung von Erkenntnissen über eine Person beziehungsweise die Sperrung von Akten stets um eine Einzelfallentscheidung handele. Bei der Sperrung der Akte von Stephan Ernst im Jahr 2015 wurde offenbar bei der zu treffenden Prognose-Entscheidung auf den Umstand abgestellt, dass über Stephan Ernst nach 2009 keine weiteren Erkenntnisse wie Veranstaltungsteilnahmen angefallen sind. Die Zeugin machte deutlich, dass auch nachdem sich die getroffene Prognose-Entscheidung in der Rückschau als unzutreffend erwies, heute bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung die Gesamtumstände und insbesondere die Vita einer Person, wie zum Beispiel in der Vergangenheit begangene Straftaten, maßgeblich seien.

Ein umfassendes Gesamtbild ist notwendig, damit das Landesamt für Verfassungsschutz seinen gesetzlichen Aufgaben effektiv nachkommen kann. Um dies auch künftig zu gewährleisten, haben wir gemeinsam mit der Fraktion der CDU kürzlich im Hessischen Landtag einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Änderung der derzeit einschlägigen Vorschrift zu den Speicher- und Prüffristen im Hessisches Verfassungsschutzgesetz und insbesondere die Aufnahme begangener schwerwiegender Straftaten als Kriterium ausdrücklich vorsieht.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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