Inhalt

13.11.2020

GRÜN SPRICHT: Die Demonstrationsfreiheit gilt auch für „Querdenker“

Die Beachtung des Friedlichkeitsgebots ist aber essentiell und muss notfalls von der Polizei durchgesetzt werden.

Eva Goldbach, Innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Die Demonstrationsfreiheit ist ein hohes Gut. Sie schützt kollektive Meinungsäußerungen jeder Art. Ob es sich dabei um allgemein anerkannte Überzeugungen handelt oder um Ansichten, die nur von gesellschaftlichen Randgruppen vertreten werden, ist unerheblich. Denn der ungehinderte Meinungstausch ist, ebenso wie eine freie Presse, das zentrale Funktionsprinzip einer lebendigen Demokratie. Dieses Funktionsprinzip steht allerdings unter dem strikten Verfassungsgebot der Friedlichkeit. Die Freiheit der kollektiven Meinungsäußerung endet dann, wenn Rechte Dritter verletzt werden oder Leben und Gesundheit der Bevölkerung auf dem Spiel stehen. An diese unverbrüchlichen Regeln müssen sich alle Bürger*innen halten, die an Demonstrationen teilnehmen. Sie gelten deshalb auch für „Querdenker“. Sollte die Polizei am morgigen Samstag die Teilnehmer der geplanten Querdenker-Demonstration in Frankfurt am Main an das Friedlichkeitsgebot erinnern müssen, dann tut sie dies auch, um die Freiheit aller friedliebenden Bürger*innen zur kollektiven Meinungsäußerungen zu bekräftigen und damit gleichzeitig die Voraussetzungen für die Lebendigkeit unserer Demokratie zu erhalten. Eine Polizei, die dieses Ziel mit Augenmaß und Besonnenheit durchsetzt, verdient unsere volle Unterstützung.“

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag