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10.11.2020

GRÜN SPRICHT: Sondervermögen schafft verlässlichen und definierten Rahmen für die finanzielle Bewältigung der Corona Pandemie

Frank Kaufmann, Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Haushalt:

„Selbstverständlich kann jede Fraktion vor den hessischen Staatsgerichtshof ziehen, um einen Gesetzesbeschluss des Landtags überprüfen zu lassen, allerdings sollten dazu nachvollziehbare Gründe vorgetragen werden. Wenn etliche Bundesländer auf der Grundlage prinzipiell gleicher Finanzverfassungen jeweils zum Instrument des Sondervermögens greifen, spricht sowohl parteiübergreifend als auch rechtlich Vieles für diese Lösung.

 

Mit dem Sondervermögen wird nämlich ein verlässlicher und definierter Rahmen für die finanzielle Bewältigung der Corona Pandemie geschaffen. Zudem gewährleisten wir eine umfassende Beteiligung des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber – durch unterjährige Einzelbewilligung aller Maßnahmen ab einer Millionen Euro in öffentlicher Sitzung des Haushaltsauschusses und anschließender öffentlicher Debatte im Plenum – dies ist sehr viel mehr an Beteiligung des Parlaments als in der normalen jährlichen Haushaltsdebatte.

 

Schließlich wird die Wiederholung der Falschbehauptung der Opposition von einer Wahlkampfkasse selbst dann nicht zu einer schlüssigen Argumentation, wenn ein Rechtsprofessor zu Hilfe genommen wird.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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