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23.06.2020

Eine außergewöhnliche Krise bedarf einer außergewöhnlichen Antwort

Sondervermögen garantiert Planbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit

 

Mit dem außergewöhnlichen Schritt eines kreditfinanzierten Sondervermögens in Höhe von bis zu 12 Milliarden Euro wollen wir der außergewöhnlichen Situation durch die Corona-Pandemie gerecht werden. Gemeinsam sind sich Ines Claus, Fraktionsvorsitzende der CDU und Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, sicher: „Das Corona-Virus und seine Folgen kennen keine Haushaltsjahre. Deshalb kann sich unsere Antwort auf diese Krise auch nicht auf einzelne Haushaltsjahre beschränken. Wir müssen jetzt das gewährleisten, was die Menschen am meisten brauchen: Planbarkeit, Verlässlichkeit, Sicherheit. Wir brauchen jetzt Lösungen, die die Menschen weiterhin vor dem Virus schützen, gleichzeitig den Staat handlungsfähig halten und die Krise zur Chance für neue Impulse in der Zukunft werden lassen. Damit helfen wir den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, den Kommunen, den Vereinen und der Kultur – schlichtweg der gesamten Gesellschaft.“ Leider konnte darüber mit den Oppositionsfraktionen keine Einigung erzielt werden.

 

Insgesamt gab es sieben sehr konstruktive Gespräche mit SPD und FDP in guter Atmosphäre, am Ende blieben jedoch unterschiedliche Auffassungen. Die Fraktionsvorsitzenden: „Außergewöhnliche Zeiten erfordern auch einen außergewöhnlichen Austausch: Darum haben wir versucht, die Bewältigung der Krise auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Doch die Grundauffassungen von Regierungs- und Oppositionsfraktionen stehen weiter diametral gegeneinander: mehrjährige Planungssicherheit versus Haushaltsberatungen alle paar Monate mit jeweils ungewissem Ausgang und langen Verzögerungen. Zudem waren wir überrascht, dass auch Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung umstritten waren. Beide Bereiche sind nach unserer Kenntnis fester Bestandteil aller Programme zur Bewältigung der Krise – sei es in Europa, im Bund oder in anderen Bundesländern.“

 

Bei dem Sondervermögen handele es sich um eine Kreditermächtigung, nicht um eine Kreditvergabe: „Wir werden sehr sorgsam mit dem Geld der Hessinnen und Hessen umgehen und genau abwägen, welche Beträge wir einsetzen müssen, damit unser Land gestärkt aus der Pandemie herauskommt und wir nicht der Krise hinterhersparen. Dabei steht fest: Die Schuldenbremse bleibt unverändert. Sie hat Verfassungsrang und wird nicht angetastet. Wir stehen für ihre Einhaltung und für sorgsames Wirtschaften. Darauf achten wir auch in den kommenden Jahren. Aber jetzt sind Impulse für neues Wachstum unerlässlich. Wir leben in einem Ausnahmezustand und arbeiten daran, so schnell wie möglich wieder zum Normalzustand zurückzukehren.“

 

Da die Bewältigung der Krise nicht warten kann, steht darum jetzt nach ausführlichen Beratungen in den Fraktionen von CDU und GRÜNEN am heutigen Vormittag die Entscheidung fest: Damit Hessens Entwicklung nicht blockiert wird, werden wir das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse dahingehend ändern, dass die Kreditermächtigung mit einer einfachen Mehrheit möglich ist und wir somit die nächsten Jahre effektiv gestalten können.

 

Der weitere Ablauf ist wie folgt geplant:

 

  1. Juni (Plenardienstag) – Einbringung des dringlichen Gesetzantrages und 1. Lesung des Fraktionsgesetzentwurfes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse.
    Zudem Einberufung eines Sonderplenums am 2. und 4. Juli.

 

  1. Juni (Plenarmittwoch) – 2. Lesung des Haushaltspaketes. Am Abend Sitzung des Haushaltsausschusses (HHA).

 

  1. Juni (Sonderplenum) – 3. Lesung und Beschlussfassung des Kommunalpaketes. 2. Lesung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse. Im Anschluss HHA.

 

  1. Juli (Sonderplenum) – 3. Lesung zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse.

 

  1. Juli (Sonderplenum) – 3. Lesung und Beschlussfassung über den 2. Nachtragshaushalt und des Sondervermögens.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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