Inhalt

06.06.2019

Mietpreisbremse dämpft steigenden Preisdruck beim Wohnen

Gesunde Urbanität bedeutet Vielfalt: Eine soziale Stadt braucht auch Normal- und Geringverdiener um zu funktionieren. „Daher sind Projekte wie die Verschärfung der Mietpreisbremse nötig, um die steigenden Mietpreise effektiv einzudämmen“, kommentiert Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin für Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion die heute vorgestellten Neuerungen durch den hessische Wohnungsbauminister.

Die ursprüngliche Mietpreisbremse wurde für 16 Hessische Kommunen eingeführt. Mit der Verschärfung wird diese Zahl auf 31 Kommunen erhöht. Außerdem gilt die Mietpreisbremse nach der heute vorgestellten Novelle nicht mehr teilweise eingeschränkt auf bestimmte Stadtteile, sondern für die gesamte Kommune. „Längst erkennen die Hessinnen und Hessen auch die Attraktivität kleinerer Kommunen, die wie die großen Städte ein hohes Maß an Lebensqualität und Infrastruktur bieten. Daher wollen wir ab jetzt auch hier die Menschen vor zu großen Preissprüngen der Wohnkosten schützen  und so die Beibehaltung des Wohnortes sowie ein Halten des Lebensstandards ermöglichen. Um Nachholeffekte der bisher ausgenommenen Stadtteile zu verhindern, ist die zusätzliche Aufhebung der Ausnahmeregelungen der richtige und unbürokratische Weg“, so Förster-Heldmann.

 Unser wohnungspolitisches Ziel ist es, den Menschen in Hessen die Möglichkeit zu geben, eine gute Wohnung zu einem bezahlbaren Preis zu finden. „Wir wollen alle Mieterinnen und Mieter in den allgemeinen Wohnungsmarkt integrieren, denn soziale Mischung zur Vermeidung reiner Sozialwohnraum-Siedlungen ist für uns Best Practice“, kommentiert Förster-Heldmann die Wohnungspolitik der Landesregierung. Weiterhin setzen wir auf einen deutlichen Ausbau von bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Hessen. Bis 2024 stehen dafür insgesamt 2,2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das entspricht etwa 20.000 Wohnungen für ungefähr 60.000 Menschen.

 Durch die Mietpreisbremse (Mietenbegrenzungsverordnung) darf die Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind Erstvermietungen, Wohneinheiten in Neubauten oder Vermietungen nach umfassender Modernisierung bzw. Sanierung.

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt

Zum Thema