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28.02.2019

Behinderten-Gleichstellungsgesetz: Barrieren abschaffen – in den Städten, in der Sprache und unseren Köpfen

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass der Entwurf zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes deutliche Verbesserungen enthält. „Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“, erklärt Silvia Brünnel, Sprecherin für Inklusion der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zur ersten Lesung des Gesetzes im Landtag. „Damit alle Menschen gleichberechtigt ein selbstbestimmtes Leben führen können, müssen wir Barrieren abschaffen. Barrieren in Städten, in Gebäuden, bei Transportmitteln, im Internet und in der Sprache – und auch in unseren Köpfen.“

Der Gesetzentwurf war bereits in der vergangenen Wahlperiode eingebracht, aber nicht mehr beschlossen worden. Er muss nun erneut eingebracht werden. „Wir haben die Gelegenheit genutzt, die Rolle der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung zu stärken, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben“, so Brünnel weiter. „Der oder die Beauftragte wird das Amt künftig hauptamtlich ausüben und dem Sozialministerium zugeordnet sein. Die Hauptamtlichkeit betont den Stellenwert, den die Landesregierung der Beauftragten einräumt. Auch bekommt sie bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wichtige Kompetenzen, kann zum Beispiel die Kommunen bei der Erstellung von Satzungen beraten. Gemeinsam mit dem Inklusionsbeirat, der ebenfalls im Gesetz verankert wird, kann sie Schritte zur Umsetzung der Konvention anregen. Das bedeutet insbesondere, Anregungen von Betroffenen, Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden entgegen zunehmen und zu prüfen.“

„Zukünftig ist auch eine Abfrage vorgesehen, wie Menschen mit Behinderung den Prozess der Inklusion wahrnehmen. Das neue Hessische Behindertengleichstellungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, nicht nur klare Handlungsleitlinien für die Behörden festzuschreiben, sondern auch sicherzustellen, dass alle Betroffenen bundesweit vergleichbare Standards vorfinden, indem die Vorschriften des Bundesgesetzes und die Intentionen der UN-Konvention umgesetzt werden. Das Ziel ist, dass die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung aufhören. Es geht um ihre Anerkennung als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, es geht um ihr Recht auf Bildung und Erziehung, ihr Recht auf Arbeit, auf Assistenz und Unterstützungsangebote.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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