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07.02.2019

§ 219a: Kompromiss auf Bundesebene ist erster Schritt – Frauen brauchen ungehinderten Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbruch

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist die vorgeschlagene Änderung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zum so genannten Werbeverbot für Abtreibungen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Das Bundesgesetz, über das wir hier reden, hat in der noch geltenden Form dazu geführt, dass sich Ärztinnen und Ärzte vor Gericht für etwas verantworten müssen, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, nämlich dafür, dass sie über ihre Tätigkeit informieren. Wohlgemerkt: informieren nicht werben“, erklärt Silvia Brünnel, Frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Denn was bislang in §219a steht, stellt nicht nur werbende Handlungen unter Strafe, sondern auch die Personen, die darüber informieren, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Wenn es mit dem vorliegenden Entwurf gelingt, diese Information zu ermöglichen, ist viel gewonnen.“

„Es stellt sich die Frage, aus welchen Motiven der bisherige § 219a genutzt wurde, um Ärztinnen und Ärzte für den bloßen Hinweis auf ihre Tätigkeit vor Gericht zu stellen“, so Brünnel weiter. „Denn es geht einigen darum, schwangeren Frauen in einer Konfliktsituation den Zugang zu Informationen zu erschweren, wenn nicht sogar sie unter Druck zu setzen. Für eine selbstbestimmte und sorgfältig abgewogene Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch sind sachliche Informationen notwendig. Es muss also mit Hilfe der Gesetzgebung sichergestellt werden, dass Frauen in einer Schwangerschaftskonfliktsituation Rat und Unterstützung finden, statt Diskriminierung und Drangsalierung.“

„Wir werden uns genau anschauen, ob die jetzt auf Bundesebene vereinbarte Änderung des §219a den diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch tatsächlich gewährleistet. Wir GRÜNE setzen uns für die Abschaffung des 219a in seiner jetzigen Form ein. Die Änderungen, die bislang bekannt sind, sind für uns ein erster Schritt. Im Mittelpunkt steht für uns die Frage, ob die getroffen Regelungen tatsächlich die Probleme der Frauen und der Medizinerinnen und Mediziner lösen können. Uns geht es darum, dass Frauen ein unbedrängter und unbeeinflusster Zugang zur Beratung offenstehen soll und auch darum, dass beratende Ärztinnen und Ärzte sowie Institutionen nicht gegängelt oder kriminalisiert werden. Wir werden auf jeden Fall weiterhin all jenen entgegentreten, die auch im Jahr 2019 Frauen noch immer keine verantwortliche Lebens- und Familienplanung zutrauen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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