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16.01.2019

Klage Kommunaler Finanzausgleich: Staatsgerichtshof bestätigt – KFA ist solidarisch, gerecht und fair

Mit dem heute gefallenen Urteil des Staatsgerichtshofs zur Finanzausstattung der hessischen Kommunen sehen die GRÜNEN im Landtag die Solidarität zwischen den Kommunen gestärkt. „Wir freuen uns, dass das Gericht den bedarfsorientierten, solidarischen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) höchstrichterlich bestätigt und die Klage gegen die Solidaritätsumlage abgewiesen hat. Solidarität ist für uns ein zentrales Prinzip in der Politik, auch bei den Finanzbeziehungen zwischen den Kommunen und dem Land. Zumal bei der Neuordnung des KFA im Jahr 2016 festgestellt wurde, dass die Spreizung der Steuereinnahmen, also der Abstand zwischen den finanzschwachen und den finanzstarken Kommunen immer weiter auseinander geht“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Dass die finanzstarken Kommunen einen kleinen Teil ihrer Einnahmen an finanzschwache Kommunen abgeben, ist solidarisch, gerecht und fair. Auch nach Zahlung der Solidaritätsumlage haben die starken Kommunen immer noch genug Geld zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Unterm Strich stärkt das Solidaritätsprinzip des KFA die hessischen Kommunen als Ganzes.“

Ob der KFA noch weiter verbessert werden könne, werde man nach der Evaluation in der kommenden Wahlperiode sehen. „Im Zuge der Reform des KFA haben wir eine Evaluation vereinbart. Diese geplante Überprüfung wird in der kommenden Legislaturperiode im bewährten partnerschaftlichen Format mit den Kommunalen Spitzenverbänden erfolgen“, so Goldbach weiter. „Dabei werden wir, wo nötig, Vereinfachungen und Verbesserungen vornehmen. Insbesondere planen wir, den Kommunen im Rahmen des KFA finanzielle Anreize zu bieten, mehr Flächen für den Wohnungsbau auszuweisen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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