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09.08.2018

Anhörung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes: GRÜNE für hessenweit gute Leistungen für Menschen mit Behinderung

Die GRÜNEN im Landtag danken den Anzuhörenden zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für die vielen wichtigen Anregungen und das grundsätzliche Lob für den Gesetzesentwurf. „Uns GRÜNEN war es von Anfang an wichtig, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) verbleibt. Der LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können“, erklärt Sigrid Erfurth, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wir wollen hessenweit gute und einheitliche Leistungen für Menschen mit Behinderung – unabhängig von unterschiedlichen Strukturen in Kommunen und Regionen. Dieser Weg wurde auch von den meisten Anzuhörenden begrüßt.“

 

Die Erfahrung und Kompetenz des LWV sichert eine gute Betreuung von Menschen mit Behinderung in ganz Hessen. „Eingliederungshilfe bedeutet auf einen kurzen Nenner gebracht, behinderten Menschen zu ermöglichen, so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie nur möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dabei müssen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet und die Hilfe und Unterstützungsleistungen am persönlichen Bedarf der behinderten Menschen ausgerichtet werden. Personenzentrierte Hilfe heißt das in der Fachsprache der Behindertenhilfe. Keine leichte Aufgabe, die hohe Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und gut geschultes Personal erfordert“, erklärt Erfurth.

 

Erfurth betonte, dass die Anhörung weitere, wichtige Hinweise zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen ergeben hat. „Wir werden die vielen Details, die die Anzuhörenden heute benannt haben, eingehend prüfen. Das Wissen der Expertinnen und Experten ist für uns eine wichtige Grundlage weiterer Entscheidungen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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