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24.05.2018

Umsetzung Bundesteilhabegesetz: Selbstbestimmt am Leben teilhaben

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag schafft das Umsetzungsgesetz des Bundesteilhabegesetzes eine gute Lösung im Sinne der Betroffenen. „Wir freuen uns, dass wir heute das Umsetzungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz ins parlamentarische Verfahren einbringen können, um die deutlich spürbare Unruhe bei Menschen mit Behinderung und auch den Leistungserbringern über die Zukunft der Eingliederungshilfe noch in dieser Legislaturperiode beenden zu können“, betont Sigrid Erfurth, Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Belange der Menschen mit Behinderung in der heutigen Landtagsdebatte. „Uns freut insbesondere, dass der Landeswohlfahrtsverband (LWV) für die Eingliederungshilfe zuständig bleibt. Der LWV hat die Kompetenz, die Erfahrung und das Fachwissen, um auf die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Handicaps eingehen zu können.“

„Eingliederungshilfe bedeutet auf einen kurzen Nenner gebracht, behinderten Menschen zu ermöglichen, so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie nur möglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dabei müssen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention beachtet und die Hilfe und Unterstützungsleistungen am persönlichen Bedarf der behinderten Menschen ausgerichtet werden. Personenzentrierte Hilfe heißt das in der Fachsprache der Behindertenhilfe. Keine leichte Aufgabe, die hohe Fachkompetenz, Einfühlungsvermögen und gut geschultes Personal erfordert“, erklärt Erfurth. „Wir GRÜNE haben uns früh festgelegt, die Zuständigkeit beim LWV zu belassen, und das mit einem Beschluss des Parteirates (Kleiner Parteitag) im Oktober 2017 untermauert. Auch die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege haben sich dafür eingesetzt. Wir sind froh, dass der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren geht, und wir damit nehmen vielen Betroffene eine große Sorge nehmen.“

„Die zeitweilige Überlegung, die Zuständigkeit den Kommunen zu übertragen, hätte die Gefahr mit sich gebracht, dass gerade Menschen mit weniger häufig vorkommenden Behinderungen nicht überall die gleiche Qualität in der Beratung vorgefunden hätten. Auch Bürgerinnen und Bürger weniger wohlhabender Kommunen hätten Nachteile befürchten müssen. Es ist ein großer Erfolg, dass das Solidarmodell Landeswohlfahrtsverband, um das uns andere Bundesländer beneiden, intakt bleibt“, so Erfurth. „Wir schlagen mit dem Gesetzentwurf das sogenannte Lebensabschnittsmodell vor. Es sieht vor, dass bis zum Ende der Schulausbildung die Zuständigkeit bei der Kommune liegt und dann wenn die neue Lebensphase der Berufsorientierung eintritt, der LWV für die Eingliederungshilfe zuständig wird. Das ist ein sehr lebenspraktisches Modell und orientiert sich in weiten Bereichen, an dem was in Hessen derzeit schon stattfindet. Damit vermeiden wir Lücken in der Betreuung von behinderten Menschen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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