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16.02.2018

Fachgespräch: „Passen Haustierabschuss und Fallenjagd noch in unsere Zeit?“

„Wir haben uns heute mit der Frage befasst, ob die Regelung zum Abschuss von Hunden und Katzen im hessischen Jagdgesetz und die Jagd mit Fallen noch zeitgemäß ist“, erklärt Ursula Hammann, Sprecherin für Natur- und Tierschutz der GRÜNEN im Landtag anlässlich der heutigen Fachgesprächs der Fraktion zum Thema Haustierabschuss und Fallenjagd. „Zum Beispiel stellt sich die Frage, wie groß der Einfluss wildernder Hunde und Katzen auf den Wildbestand ist. Ein Thema ist auch die mögliche Gefahr, die vom Haustierabschuss für Wildkatze und Wolf ausgeht. Möglicherweise könnte durch alternative Maßnahmen wie die Kastration wildlebender Katzen, akustische Warnhinweise und die intensive Aufklärung der Tierhalter die Menge streunender Tiere reduziert werden, ohne dass ein Abschuss notwendig wird.“
Auch über die Regelungen zur Fallenjagd gab es einen fachlichen Austausch. „Durch Fallen können immer auch Haustiere wie Katzen, kleine Hunde oder auch geschützte Wildtierarten verletzt oder getötet werden. Angesichts eines Wildtiermanagements, das sich insbesondere an der Reduzierung von Schalenwild und Schwarzwild ausrichtet, besteht die Frage, ob die Fallenjagd wirklich zielführend ist.“
Um diese Fragen zu besprechen, hatte die Fraktion Fachexperten aus den Bereichen Naturschutz, Tierschutz und Jagd eingeladen:
• Dr. jur. Christoph Maisack, Team der Landestierschutzbeauftragten Hessen
• Susanne Schneider, M.Sc. Wildtierökologie und Wildtiermanagement, BUND Hessen
• Mark Harthun, Dipl.-Biologe, NABU Hessen
• Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland, TASSO e.V.
• Stephan Boschen, Dipl.-Forstwirt, Ökologischer Jagdverband Hessen e.V.
• Prof. Dr. Dennis Turner, Institut für angewandte Ethologie und Tierpsychologie, Schweiz

Das hessische Jagdgesetz regelt, dass Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in bestimmten Entfernungen von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, getötet werden können. CDU und GRÜNE haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung (zu) unterziehen und gegebenenfalls (zu) ändern.“ Im Gesetz und in der hessischen Jagdverordnung ist zudem die Jagd mit Fanggeräten geregelt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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