Inhalt

18.01.2018

Schwangerschaftsabbruch: GRÜNE fordern freien Informationszugang

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass Informationen zum Schwangerschaftsabbruch für Frauen frei zugänglich sein sollten. „Das sogenannte Werbeverbot des Paragraph 219a des Strafgesetzbuches (StGB) ist für uns ein Relikt der Vergangenheit. Dieser Paragraf führt dazu, dass Frauen ein wesentliches Informationsrecht vorenthalten wird“, erklärt Sigrid Erfurth, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag. „Wir treten dafür ein, dass dieser Paragraph auf Bundesebene endlich abgeschafft wird. Die Koalitionsverhandlungen stehen vor der Tür: die beteiligten Parteien sollten die Gunst der Stunde nutzen und umsetzen, was Frauenrechtlerinnen seit Jahren fordern.“

Die GRÜNEN erklären, dass sie auf Landesebene keine gemeinsame Position mit dem Koalitionspartner gefunden haben. „Hier sind wir unterschiedlicher Auffassung – das haben wir bereits in der Plenardebatte des Hessischen Landtags im vergangenen Dezember verdeutlicht“, berichtet Erfurth. „Nun hoffen wir, dass die SPD ihre Position auch auf Bundesebene vertritt und durchsetzt. Bisher ist davon in dem Sondierungspapier noch nichts zu lesen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Zum Thema