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11.12.2017

Verfassungsreform: Gemeinsame Änderungen für eine moderne Verfassung

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist das Paket wesentlicher Änderungsvorschläge ein wichtiger Schritt zu einer Modernisierung der Hessischen Verfassung. „Es ist ein gutes Zeichen, dass es gelungen ist, dieses Paket im breiten Konsens aller Fraktionen zu erarbeiten“, erklärt Frank Kaufmann, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Alle Fraktionen hatten über diesen Konsens hinaus gehende Vorschläge vorgelegt. Wir legen allerdings mit Blick auf die anstehende Volksabstimmung einen besonderen Wert auf den gemeinsam erarbeitete Fortschritt in zentralen Punkten der Verfassung, deshalb verzichten wir ebenso wie die CDU darauf, weitere Änderungsanträge im Parlament zur Abstimmung zu stellen. Wir sind froh, dass wir uns mit den anderen Fraktionen auf Punkte einigen konnten, die uns GRÜNEN besonders wichtig sind.“ SPD und Linke stellten am Montag jeweils über das gemeinsame Paket hinausgehende Änderungsvorschläge vor.

„Es ist ein deutlicher Beitrag zur Modernisierung der Landesverfassung, dass wir gemeinsam die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbindlich hineinschreiben und festlegen wollen, dass das Land aktiv daran arbeiten muss, bestehende Ungleichheiten zu beseitigen“, erläutert Kaufmann. „Auch sollen die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt und erstmalig Kinderrechte in der Hessischen Verfassung verankert werden. Bei den Staatszielen soll das Prinzip der Nachhaltigkeit, das alle Lebensbereiche umfasst, aufgenommen werden. Außerdem wollen wir in der Verfassung festlegen, dass das Land zukünftig bei allen Maßnahmen berücksichtigt, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land angestrebt werden müssen. Wir hoffen, damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums leisten zu können.“

Der Verfassungskonvent hat sich ebenfalls im breiten Konsens für ein klares Bekenntnis zu Europa, der Europäischen Union und den europäischen Institutionen ausgesprochen. „In Zeiten, in denen Populisten und Nationalisten die europäischen Errungenschaften in Frage stellen, ist es wichtig, deutlich für ein freies und solidarisches Europa einzustehen. Schließlich haben wir uns darauf verständigt, die Volksgesetzgebung erheblich zu stärken. Die Hessische Verfassung sieht vor, dass die Gesetzgebung sowohl vom Landtag ausgehen als auch durch die Bevölkerung angestoßen werden soll. Dies hat in der Praxis bisher aufgrund der hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide aber nicht funktioniert. Wir wollen sie absenken, damit die Möglichkeit der Volksgesetzgebung künftig die von der Verfassung vorgesehene Bedeutung bekommt und sich Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungsprozessen besser beteiligen können.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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