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22.11.2017

Dritte Lesung Landesblindengeld: Blinde und sehbehinderte Menschen mit passgenauen Hilfen unterstützen

Die GRÜNEN im Landtag betonen, dass das mit großer Mehrheit im Landtag beschlossene Landesblindengeldgeldgesetz sicher stelle, dass blinde Menschen auch nach der Erhöhung des Pflegegeldes durch bundesgesetzliche Regelungen weiterhin das Landesblindengeld erhalten. „Es war uns wichtig, dass die Erhöhung des Pflegegeldes bei den Betroffenen auch ankommt und nicht durch Kürzungen beim Blindengeld wieder eingesammelt wird“, erklärt Sigrid Erfurth, behindertenpolitische Sprecherin Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das konnten wir mit der Gesetzesänderung sicherstellen. Die Anhörung zum Gesetz hat außerdem gezeigt, dass Menschen, die sowohl blind als auch taub sind, einen ganz besonderen Bedarf an Unterstützungs- und Hilfeleistungen haben.“

„Insbesondere wurde in der Anhörung deutlich, dass taubblinde Menschen einen Bedarf an qualifizierter Assistenzleistung haben, der bisher noch nicht hinreichend abgedeckt ist. Daraus haben wir in den Auftrag für uns abgeleitet, genau an diesem Punkt weiter zu arbeiten und nach Wegen zu suchen, wie wir taubblinden Menschen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben besser ermöglicht werden kann. Das können beispielsweise ganz praktische Assistenzleistungen beim Einkaufen sein“, erläutert Erfurth.

Bereits mit der Verabschiedung des Landesblindengeldgesetzes haben die Koalitionsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vorgelegt, in dem dieser Arbeitsauftrag an die Landesregierung umrissen wird. „Wir halten es für zielführender, passgenaue Hilfen anzubieten, damit taubblinde Menschen einen Zugang zum Hilfesystem bekommen, anstatt das Blindengeld für gehörlose Blinde einfach zu erhöhen. Daher werden wir in den anstehenden Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag einbringen und hoffen auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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