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20.12.2016

Biblis: Rechtsgrundlage für Schadenersatzforderung nicht schlüssig dargelegt

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist es der SPD-Fraktion in der heutigen gemeinsamen Sitzung von Umwelt- und Haushaltsausschuss des Hessischen Landtages nicht gelungen, schlüssig darzulegen, auf welcher rechtlichen Grundlage das Land Hessen die frühere Umweltministerin Lucia Puttrich auf Schadenersatz verklagen könnte. „Eine Ministerin ist für ihr Handeln zuallererst dem Landtag gegenüber verantwortlich – mit dieser politischen Verantwortung haben wir uns im Untersuchungsausschuss ausführlich auseinandergesetzt“, erklärt Frank Kaufmann, Obmann der GRÜNEN im Biblis-Untersuchungsausschuss und haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Es gäbe darüber hinaus auch rechtliche Möglichkeiten, Regierungsmitglieder bei groben Verfehlungen zur Rechenschaft zu ziehen. Warum die SPD stattdessen die eng abgegrenzten juristischen Voraussetzungen für eine persönliche Haftbarkeit behauptet, konnte sie nicht nachvollziehbar darlegen.“

Der Untersuchungsausschuss habe sich mehrfach damit befasst, dass das Bundesumweltministerium einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorgab, den das Land Hessen umgesetzt hat. „Die Vorgabe des Bundes, die materielle Grundlage für die Stilllegung, war rechtlich falsch, das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof klar festgestellt“, so Kaufmann. „Zudem hat es in der Umsetzung formale Fehler gegeben. Beides zusammen hat dazu geführt, dass das Gericht das Stilllegungs-Moratorium für rechtswidrig erklärte. Das ist Fakt. Die politische Bewertung dieser Vorgänge haben wir im Untersuchungsausschuss des Landtages vorgenommen und im Plenum mehrfach diskutiert.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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