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27.03.2015

Biblis-Untersuchungsausschuss - GRÜNE: Umweltministerium hatte keine Zweifel an der Kompetenzübernahme des Bundes

Die Aussagen der Büroleiterin der früheren Umweltministerin Lucia Puttrich, Ute Stettner, und des ehemaligen Umwelt-Staatssekretärs Mark Weinmeister stützen die Einschätzung, dass die Bundesregierung den Ländern ihr Handeln beim Atomausstieg so eng vorgab, dass diese praktisch keinen Gestaltungsspielraum für sich sahen. „Sowohl die Spitze als auch die für die Atomaufsicht zuständige Fachabteilung im Umweltministerium gingen demnach davon aus, dass sie in Auftragsverwaltung des Bundes dessen Vorgaben umzusetzen hatten“, sagt Frank Kaufmann, Obmann der GRÜNEN im Biblis-Untersuchungsausschuss. „Zwar wurden im Ministerium Bedenken gegen das Vorgehen geäußert, sie traten aber hinter der gemeinsamen Annahme zurück, die Vorgaben des Bundes seien zu erfüllen.“

Weinmeister und Stettner wiesen darauf hin, dass das Bundesumweltministerium die Rechtsgrundlage für das Moratorium und einen Begründungstext vorgab sowie um einen einheitlichen Verwaltungsvollzug bat. Der damalige Umwelt-Staatssekretär bemühte sich daher nach eigenen Angaben um eine Abstimmung mit den anderen Ländern, in denen es Atomkraftwerke gab, „um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten und die Vorgaben des Bundes eins zu eins umzusetzen. Stettner sagte wörtlich: „Ich wüsste nicht, was noch hätte passieren sollen, damit die Länder davon ausgehen mussten, dass der Bund sich den Hut aufgesetzt hatte.“

Kaufmann kommentiert: „Herr Weinmeister spricht vom ,Konzert der Länder‘, und nach Angaben von Frau Stettner war der Bund ,der Dirigent in der ganzen Angelegenheit‘. Das stärkt deutlich die Auffassung, dass der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Sachkompetenz an sich gezogen hatte. Auch wenn er heute nichts mehr davon wissen will: Er trägt als Orchesterleiter die Verantwortung für die verunglückten Harmonien in diesem Konzert.“

Aus den Aussagen von Stettner und Weinmeisterging auch hervor, dass der Biblis-Betreiber RWE Power in öffentlichen Äußerungen keine Einwände gegen das bevorstehende Moratorium erhob. „Wir sind gespannt, wie der Konzern im Schadenersatzprozess begründen will, warum er damals nichts unternahm, um gegen das Moratorium vorzugehen. Es ist eine Dreistigkeit gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, dass die Atomkonzerne auch noch Profit aus dem Atomausstieg schlagen wollen.“

Der Untersuchungsausschuss einigte sich einstimmig auf einen von CDU, GRÜNEN, SPD und FDP gemeinsam eingebrachten Antrag, mit dem weitere Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt angefordert werden. „Mehreren Medienberichten zufolge war die Bundesregierung über die rechtlichen Risiken des gewählten Verfahrens für das Atommoratorium informiert. Damit musste sie auch mit Schadenersatzforderungen rechnen. Darüber möchten wir mehr wissen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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