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29.03.2023

Gleichwertige Arbeit anerkennen mit A13 für Grundschullehrkräfte

Auf den Anfang kommt es an: In der Grundschule werden die wichtigsten Grundlagen für den weiteren Bildungsweg gelegt. Hier können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen noch am besten ausgeglichen werden. Damit kommt der Grundschule eine – wenn nicht die – zentrale Rolle bei der Verwirklichung gleicher Bildungschancen zu. Zudem haben sich die Anforderungen an die Arbeit an Grundschulen zuletzt stark verändert: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verlagert sich immer stärker in die Schule. In Bereichen wie Ganztag, Inklusion oder Deutsch als Zweitsprache sind zusätzliche Aufgaben entstanden. Die Heterogenität der Lerngruppen steigt und macht eine gute individuelle Förderung umso wichtiger. Und nicht zuletzt mit Blick auf den ab 2026 schrittweise geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter wird das Aufgabenspektrum hier nochmals steigen.

Die Arbeit als Grundschullehrkraft bringt dabei durchaus andere Herausforderungen mit sich als an weiterführenden Schulen – sie ist nicht gleich. Für uns GRÜNE steht aber fest: Sie ist gleichwertig! Deswegen geht die Landesregierung nun einen wichtigen Schritt und setzt eine Forderung aus dem GRÜNEN Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl um: die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13. Hierzu wurde im letzten Plenum im Rahmen des GRÜNEN Setzpunkts ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung von Grundschullehrkräften eingebracht und in erster Lesung beraten.

Vorgesehen ist, wie beispielsweise auch in NRW und Niedersachsen, eine stufenweise Anhebung der Besoldung von A12 auf A13. Eine erste Zulage wird es bereits dieses Jahr zum 1. August geben. Nach der vollständigen Umstellung im Jahr 2028 werden sich die jährlichen Mehrausgaben auf rund 110 Millionen Euro belaufen. Angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage aufgrund von Pandemie, Krieg und Inflation stellt dies eine gewaltige finanzielle Kraftanstrengung dar. Dennoch handelt es sich hierbei um eine folgerichtige Investition in das Bildungssystem und die Lehrkräfteversorgung in Hessen. Denn der Beruf als Grundschullehrkraft erfährt mit der Besoldungsanpassung eine zusätzliche Aufwertung. Damit können in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs in allen Branchen auch Wettbewerbsnachteile auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt gegenüber angrenzenden Ländern vermieden werden, die bereits auf A13 umstellen oder dies angekündigt haben.

Mit der Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13 erfolgt ein weiterer Schritt der Wertschätzung und Anerkennung der wichtigen Arbeit, die auch und insbesondere an unseren Grundschulen tagtäglich geleistet wird. Sie ergänzt eine Reihe von Maßnahmen, mit denen auf GRÜNE Initiative insbesondere Grundschulen und Schulen, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonders herausgefordert sind, gezielt entlastet werden: Hierzu zählen zum Beispiel die inzwischen über 1.100 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte, die insbesondere an Grundschulen und weiterführenden Schulen mit dem Bildungsgang Haupt- und Realschule eingesetzt werden, die sozialindizierte Lehrkräftezuweisung sowie die Möglichkeit der festen Zuweisung von Förderschullehrkräften an großen Grundschulen.


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