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23.11.2022

Novelle des Hessischen Schulgesetzes: Tempo beim Ganztagsausbau

Die Novelle des Hessischen Schulgesetzes, die in der vergangenen Plenarwoche in zweiter Lesung beraten wurde, zielt insbesondere auf die Beschleunigung des Ganztagsausbaus. Denn trotz der großen Zuwachsraten beim Angebot wird deutlich, dass immer noch viele Eltern einen Betreuungsplatz benötigen. Ganztägige Bildung und Betreuung ermöglichen mehr individuelle Förderung und können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Chancengerechtigkeit leisten. Mit der Schulgesetznovelle erhalten die Schulträger deshalb neue Möglichkeiten, das auf GRÜNE Initiative bereits 2014 geschaffene Landesprogramm „Pakt für den Ganztag“ (früher Pakt für den Nachmittag) im Schulentwicklungsplan zu verankern. Mit Blick auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, der ab 2026 für alle Kinder im Grundschulalter gilt, können die Träger damit den Ausbau vor Ort gezielt steuern und vorantreiben.

Weitere Bausteine der Gesetzesnovelle sind die Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf, indem die Daten von Schulabgänger*innen ohne eine Anschlussbeschäftigung an die Arbeitsagentur weitergegeben werden, sowie die Umsetzung des Koalitionsvorhabens, einen durchgängigen Politikunterricht an weiterführenden Schulen zu etablieren. Mit diesen Maßnahmen werden die Chancengerechtigkeit und die Demokratiebildung an den Schulen gestärkt.

Die Ausschussanhörung hat gezeigt, dass die Anzuhörenden diese Änderungen grundsätzlich begrüßen. Gleichzeitig ist für die dritte Gesetzeslesung ein Änderungsantrag geplant, der einige Verbesserungsvorschläge der Anzuhörenden aufgreift. So konkretisiert er beispielsweise die Rechte der Schulträger gegenüber den Schulgemeinden zur Erfüllung des Rechtsanspruchs und dehnt die Datenweitergabe von Schulabgänger*innen an die Arbeitsagentur auf Schüler*innen mit Fachhochschulreife aus.


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