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19.10.2022

Hessen erleichtert die Errichtung von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern

Denkmalschutz ist gelebter Klima- und Umweltschutz. Baudenkmäler wurden mit natürlichen, regionalen Baumaterialien errichtet, und ihr Lebenszyklus erstreckt sich über Jahrhunderte. Dass jeder Bestandserhalt durch Sanierung in erheblicher Menge Ressourcen schont, gilt in besonderem Maße für Denkmäler. Denn es werden erneut nachhaltige Materialien verwendet, und die Sanierungen werden üblicherweise vom regionalen Handwerk ausgeführt. Das bedeutet: Für die Sanierung von Baudenkmälern sind nur kurze Wege nötig, lokale Wirtschaftskreisläufe und die Wertschöpfung in der Region werden gestärkt, klimaschädliche Baustoffe werden vermieden und damit Müll und Sondermüll reduziert. Zudem vermeiden wir durch Denkmalsanierungen Neuausweisungen von Bauland und reduzieren Flächenfraß. Historische Gebäude und ihr Erhalt haben damit per se eine sehr gute Öko-Bilanz.

Gleichwohl können und müssen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes im Denkmalschutz noch stärker berücksichtigt werden. Denn die Klimakrise und auch die aktuelle Energiekrise erfordern eine grundlegende Neuausrichtung unserer Energieversorgung in allen Bereichen. Bereits mit der Novelle des Hessischen Denkmalschutzgesetzes 2016 hat das Land Hessen verankert, dass die Denkmalschutzbehörden bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders berücksichtigen müssen. Wer eine Solaranlage an oder auf einem Kulturdenkmal errichten will, braucht aber weiterhin eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Weil das Denkmalschutzgesetz in der Vergangenheit leider oft zu eng ausgelegt wurde, hat das Land nun nachgelegt und eine Richtlinie verabschiedet, die klarstellt, dass eine Ablehnung der Installation von Solaranlagen in Betracht kommen darf, wenn ein Kulturdenkmal dadurch erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Um die Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, sollen zudem im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. 


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