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25.07.2022

Die neue „Standi“ ist da

Gute Förderaussichten für mehr Schienen in Hessen

Bislang wurden Schieneninfrastrukturprojekte hauptsächlich danach bewertet welche Reisezeitgewinne sie erzeugen können. Mit der neuen Standardisierten Bewertung rücken nun auch Klimaaspekte und Kriterien der Daseinsvorsorge bei der Nutzen-Kostenuntersuchung (NKU) von Schieneninfrastrukturprojekten stärker in den Fokus, wodurch die Infrastruktur für mehr klimafreundliche Mobilität auf der Schiene vorangetrieben wird.

Mit der neuen „Standi“ haben Schieneninfrastrukturprojekte nun seit dem 1. Juli 2022 eine größere Chance über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert zu werden. Das liegt daran, dass nun beispielsweise die Vermeidung von CO2, der Flächenverbrauch, der Lebenszyklus oder auch die Auswirkung auf die Daseinsvorsorge als neue Nutzenkriterien in das Bewertungsverfahren des Projekts mit einfließen. Sobald der Nutzen die Kosten überwiegt, ist ein Projekt förderfähig. Die neue Bewertungsmethode sorgt also dafür, dass nun deutlich mehr Projekte die Chance auf eine Förderung haben. Dabei ist Schnelligkeit geboten. Die bereitgestellten Mittel des GVFG liegen nämlich weiterhin bei 1 Mrd. Euro (ab 2025: 2 Mrd. Euro) und werden nach dem Einreichungsdatum vergeben, nicht nach Länderschlüssel.

In Hessen wollen wir daher die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs in Hessen ermutigen, bislang nicht förderfähige Reaktivierungsvorhaben von Schienen zeitnah wieder auf den Plan zu rufen und erneut zu prüfen. Gerade Projekte, die in der NKU bislang knapp unter der Kennzahl 1 lagen, haben durch die neue „Standi“ nun gute Chancen auf eine Förderung des Bundes. Für einen Überblick der Projekte ist dabei auch die Bestandsaufnahme potenzieller Reaktivierungsstrecken des Arbeitskreises Reaktivierung hilfreich.


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