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27.04.2022

FAQ zu den Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Seit den Angriffen Russlands auf die Ukraine gibt es eine Vielzahl von Sanktionen gegen Russland, die sich unterschiedlich auf Bürger*innen und Unternehmen auf Bundes- und Landesebene auswirken. Hinweis: Die Situation ist sehr dynamisch und ändert sich ständig. Das FAQ bildet den Stand vom April 2022 ab.

1. Welche Sanktionen gibt es?

Es gibt derzeit verschiedene Sanktionspakete der Europäischen Union gegen die Russische Föderation:

Als erstes sind hier restriktive Maßnahmen zu nennen, durch welche vor allem das weitere kriegstreibende Handeln Russlands verhindert werden soll. Dazu gehören unter anderem ein Waffenembargo und Handelsbeschränkungen für sog. Dual-Use-Güter (Güter, die einen doppelten Verwendungszweck haben, einen zivilen, aber auch einen militärischen). Darüber hinaus wird der Zugang zum Kapitalmarkt der Europäischen Union eingeschränkt werden und es dürfen keine Finanzmittel mehr an Russland, die russische Regierung und die Zentralbank bereitgestellt werden. Dazu gibt es Einschränkungen bei der Ausfuhr von Gütern der Ölindustrie, der Luft- und Raumfahrt, der Eisen- und Stahlindustrie sowie von Gütern, die zu einer Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können.

Als Reaktionen auf die unrechtmäßige Eingliederung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol in die Russische Föderation gibt es sowohl Einfuhrverbote für Waren und Dienstleistungen mit Ursprung auf der Krim, als auch Ausfuhrverbote und Investitionsverbote in Infrastrukturprojekte in diesen beiden Regionen. Außerdem wurden restriktive Maßnahmen in Bezug zu Donezk und Luhansk als direkte Reaktion auf die Anerkennung der Unabhängigkeit der beiden Regionen Luhansk und Donezk in der Ostukraine erlassen

2. Wer ist für die Umsetzung dieser Sanktionen zuständig?

Verhängt wurden die Sanktionen von der Europäischen Union, umgesetzt werden sie durch eine Zusammenarbeit von verschiedenen Bundes- und Landesbehörden.

Für Finanzsanktionen (bspw. Das Einfrieren von Vermögenswerten) sind Geschäftsbanken und Versicherungen zuständig, sie berichten der Bundesbank. Sobald sich Verbote oder Genehmigungspflichten auf die Erbringung von Dienstleistungen oder Güterlieferungen beziehen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Die Überwachung der Ein- und Ausfuhr wird vom Zoll gewährleistet. Müssen eingefrorene Vermögensgegenstände beschlagnahmt werden, geschieht das durch die Behörden der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die private Nutzung ist jedoch weiterhin zulässig, solche Vermögensgegenstände werden also nicht standardmäßig eingezogen. Außerdem wurde Mitte März 2022 auf Bundesebene eine Interministerielle Taskforce eingerichtet, die die Umsetzung der EU-Sanktionen begleiten, und eine effektive Durchsetzung sicherstellen soll.

3. Wie wirken sich diese Sanktionen in Hessen aus?

Auch in Hessen ist mit Folgen durch die Sanktionen zu rechnen, gerade für Unternehmen die mit Russland enge Handelsbeziehungen pflegen. Aber auch der Ausschluss von Bankgeschäften ist für die russischen Handelspartner relevant. Russland war 2020 der zehntwichtigste Handelspartner Hessens (gemessen am Importvolumen in Mrd. Euro) und ist auch besonders in der Forschung ein wichtiger Kooperationspartner gewesen. Gemeinsame Forschungsvorhaben seit Beginn des Krieges wurden eingefroren und zur Überprüfung vorbereitet. Trotz schmerzhafter Einschnitte sehen es das Land und die Hochschulen als notwendig an, die institutionelle Zusammenarbeit auszusetzen.

4. Welche Unterstützungen gibt es für Unternehmen?

Um die Folgen der Sanktionen auf deutsche Unternehmen abzufangen, soll auf Bundesebene ein Hilfsprogramm durch die staatliche Förderbank KfW aufgebaut werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck sagte Anfang März, dass sich das Programm an den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie orientieren wird. Außerdem sei eine gewisse Summe durch sog. Hermesbürgschaften für Exportgeschäfte gesichert.

In Hessen gibt es verschiedene Möglichkeiten für Unternehmen, sich Informationen zu beschaffen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches u.a. eine Hotline eingerichtet hat, die für Unternehmen aus der gesamten Bundesrepublik verfügbar ist: 06196 – 9081237.

Der Hessische Industrie- und Handelskammertag hat eine Übersicht verschiedenster Ansprechpartner*innen zusammengestellt, an die sich hessische Unternehmen wenden können. (Russischer Angriff auf die Ukraine – Ansprechpartner und Hilfsaktionen – Hessischer Industrie- und Handelskammertag (hihk.de))

5. Wo gibt es weitere Informationen?

Der Europäische Rat u. Rat der Europäischen Union bietet eine Zeitleiste der verschiedenen Maßnahmen der EU: Zeitleiste – restriktive Maßnahmen der EU gegen Russland aufgrund der Krise in der Ukraine – Consilium (europa.eu)

Das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA – Russland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) und die Bundesregierung bieten weitere Informationen: Kurzüberblick Umsetzung von Sanktionen (bmwi.de)

BMWK – Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen (bmwi.de)

BMWK – Habeck nach zweitem Treffen mit der Wirtschaft zum Thema Ukraine und Sanktionen (bmwi.de)

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