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24.11.2009

Schutz vor Gewalt – Frauenhäuser stärken

Anlässlich des „Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen“ erklären Nicole Maisch, MdB und frauenpolitische Sprecherin der hessischen Grünen und Kordula Schulz-Asche, MdL und Vorsitzende der hessischen Grünen:

Die hessischen Grünen rufen dazu auf, sich auch in diesem Jahr an der Fahnenaktion von Terres des Femmes zu beteiligen und ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen.

Es ist wichtig, nicht nur an diesem Tag, immer wieder auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam zu machen. Auf allen politischen Ebenen muss gehandelt werden. So sind Frauenhäuser als Zufluchtsorte für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, wichtige, mitunter sogar lebensrettende Einrichtungen. Leider fehlen in Hessen, v.a. im Rhein-Main-Gebiet, ausreichend Plätze. Seit der „Operation Düstere Zukunft“ der Regierung Koch gibt es im Vogelsbergkreis überhaupt kein Frauenhaus mehr. Die damalige Kommunalisierung der gedeckelten Landesmittel führt inzwischen zu einer prekären Finanzsituation der hessischen Frauenhäuser. Die vorausgesagten Einbußen der Kommunen unter anderem verstärkt durch die verfehlte Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition bedrohen die Finanzierung der Frauenhilfestrukturen enorm. „Wo schnelle Hilfe angesagt ist, erleben die Frauen teilweise bereits heute massive Zugangsbarrieren – das gilt vor allem für Migrantinnen“, so Kordula Schulz-Asche, „statt konkreter Hilfen bietet der Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung hier maximal warme Worte.“ Zwar ist die Einrichtung einer bundesweiten Notrufnummer zu begrüßen, doch ohne genügend Schutzräume und Ansprechpartnerinnen für die Betroffenen vor Ort bleibt sie reine Symbolpolitik.

„Wir wollen, dass sich Bund und Länder auf eine bundesweite qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung mit Frauenhausplätzen einigen“, so Maisch, „gelingt dies nicht auf freiwilliger Basis, muss der Bund verpflichtend tätig werden. Deshalb fordern wir, die Bereitstellung von Frauenhäusern endlich als staatliche Pflichtaufgabe festzuschreiben.“

Die jetzige Situation ist auch angesichts des Verfassungsauftrages, in ganz Deutschland einheitliche Lebensverhältnisse zu wahren, mehr als fragwürdig. Die körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger ist eine der obersten Aufgaben des Staates, dazu gehört auch der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt. Denn noch immer ist es traurige Realität, dass häusliche Gewalt eine der häufigsten Verletzungsgefahren für Frauen überhaupt darstellt.


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