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13.03.2015

Bundesverfassungsgericht zum Kopftuchverbot in NRW - GRÜNE: Auswirkungen auf Hessen prüfen

Die hessischen GRÜNEN wollen, dass geprüft wird, ob und welche Auswirkungen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen auf die hessische Gesetzgebung hat. Das Gericht hat heute unter Bezugnahme auf das nordrhein-westfälische Schulgesetz einen Beschluss veröffentlicht, nach dem ein pauschales Kopftuch-verbot an öffentlichen Schulen mit der Verfassung nicht vereinbar ist.

„Es muss geprüft werden, ob diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen auf die hessische Gesetzgebung hat und ggf. Konsequenzen gezogen werden“, erklären die Landesvorsitzenden der GRÜNEN, Daniela Wagner und Kai Klose. DIE GRÜNEN hatten bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes 2004 auf die Gleichbehandlung aller Religionen gedrun-gen.

„Für uns ist entscheidend, was Menschen in ihrem Kopf bewegen und nicht, was sie auf ihrem Kopf tragen. Eine zentrale Voraussetzung für die Integration anderer Kulturen und Religionen ist, dass sich Minderheit und Mehrheit aufeinander einlassen. Wir engagieren uns für das Wachsen eines europäischen, aufgeklärten und liberalen Islam. Dazu gehören die Gleichberech-tigung der Frau, Meinungsfreiheit und eine friedliche Streitkultur. Nur so kann auf Dauer das Zusammenwachsen der verschiedenen Kulturen in Hessen, Deutschland und Europa gelingen“, unterstreichen Wagner und Klose. Diese Grundsätze hatte auch die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen in einem nach kontroverser Debatte gefassten Beschluss am 15. November 2003 in Frankfurt unterstrichen.


Jochen Ruoff
Politischer Geschäftsführer und Pressesprecher von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen
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