Inhalt

02.05.2014

Moderne Hochschulen – Innovative Forschung (K)

Inhalt

I. Investitionen in die Zukunft
II. Zugang zum Studium: Hürden abbauen
III. Moderne Hochschulen
IV. Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
V. Forschungsland Hessen


K. Moderne Hochschulen – Innovative Forschung

Wissenschaft und Forschung in Hessen sind der Motor für Innovation und damit für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Forschung und wissenschaftliche Bildung sind die Grundlage für die ständige Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, zum Nutzen aller. Hier werden ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Fragestellungen aufgeworfen und an ihrer Lösung geforscht. Nur die kontinuierliche Investition in den Ausbau unseres Vorsprungs in Wissenschaft und Forschung sichert uns im Wettstreit um die klügsten Köpfe sowie als Wirtschaftsstandort unseren Platz in der Welt, gibt jungen Menschen Perspektiven und macht Hessen zu einem Land, in dem die Menschen gerne leben.


I. Investitionen in die Zukunft

Das hohe Niveau von Forschung und Lehre an den Hochschulen in Hessen werden wir halten und ausbauen. Große wirtschaftliche und wissenschaftliche Eigenständigkeit der Hochschulen, gepaart mit hohen Investitionen des Landes in deren bauliche, personelle und finanzielle Ausstattung, schaffen sowohl für Hochschulen als auch für Studierende die besten Voraussetzungen. Zu Recht stellen der Wissenschaftsrat, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Hochschulrektorenkonferenz fest, dass die Hochschulen das Organisationszentrum des deutschen Wissenschaftssystems sind. Damit sie ihren Aufgaben adäquat nachkommen können, bedürfen sie einer gesicherten und auskömmlichen Grundfinanzierung.

Die Hochschulen in Hessen brauchen Planungssicherheit. Land und Hochschule haben den Auftrag, die Landeshochschulentwicklungsplanung – aus unterschiedlichen Perspektiven heraus – gemeinsam zu betreiben. Den hier bereits begonnenen Prozess werden wir fortsetzen. Wir geben den Hochschulen Sicherheit, indem wir den Hessischen Hochschulpakt über das Jahr 2015 hinaus erneuern. Wir wollen ein verlässliches Grundbudget ermöglichen und werden die „Leistungsorientierte Mittelzuweisung“ (LOMZ) weiterentwickeln, denn sie schafft an den Hochschulen Anreize zu höherer Qualität.

Auf der Grundlage der Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Hochschulrektorenkonferenz, des Wissenschaftsrates und der Leopoldina (Nationale Akademie der Wissenschaften) werden wir als erstes deutsches Land den Hochschulen im Rahmen der Gespräche zum ab 2016 startenden neuen hessischen Hochschulpakt anbieten, einen Zuschlag zur Grundfinanzierung einzurichten, den wir über die Laufzeit des Paktes mit einem Prozent oberhalb der Inflation, maximal drei Prozent steigern werden.

Auf Bundesebene werden wir uns für die Verlängerung des Hochschulpaktes 2020 zwischen dem Bund und den Ländern einsetzen und uns an der Kofinanzierung mit Landesmitteln weiterhin beteiligen. Wir sind uns bewusst, dass die Zahl der Studierenden auch in den kommenden Jahren zunehmen wird und dementsprechend an den Hochschulen zusätzliche Studierende aufgenommen werden müssen.

Wir wollen uns auf Ebene der Bundespolitik auch dafür einzusetzen, dass für die Finanzierung der Hochschulmedizin in Hessen über Sondertatbestände zusätzliche Mittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Weitere Bundesmittel, die in den Hochschul- und den Wissenschaftsbereich fließen, sollen nicht an Bedingungen geknüpft werden und dürfen nicht zu einer Verringerung der Landesmittel führen. Diese Mittel sollen vorrangig zur Stärkung des Grundbudgets der Hochschulen verwendet werden.

Wir bekennen uns zur Vielfalt der hessischen Hochschullandschaft. Private Hochschulen stellen hierbei eine wichtige Ergänzung des staatlichen Hochschulangebotes dar. Ihre Förderung durch das Land Hessen im Rahmen der staatlichen Finanzhilfe muss nach einfachen, transparenten und

objektiven Kriterien erfolgen. Dieser Kriterienkatalog soll gemeinsam mit externen Partnern neu erarbeitet und anschließend umgesetzt werden. Eine privilegierte Förderung einzelner privater Hochschulen soll nicht erfolgen.

Auch in der neuen Legislaturperiode werden wir keine Studienbeiträge an hessischen Universitäten und Fachhochschulen erheben. Die Leistungen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen werden fortgeführt.

Wir werden die hessischen Hochschulen bei der Bewerbung für Förderprogramme der EU aktiv unterstützen, insbesondere beim Forschungs- und Innovationsprogramm „HORIZON 2020“, das sich unter
anderem an Forscherinnen und Forscher an Hochschulen, Forschungsorganisationen und in der Industrie richtet.

Bauprogramm HEUREKA

Zu den zentralen Rahmenbedingungen für Wissenschaft, Forschung und Lehre in Hessen gehört eine moderne Infrastruktur für unsere Hochschulen. Deshalb werden wir das Investitionsprogramm zur baulichen Modernisierung der Hochschulen (HEUREKA) über das Jahr 2020 hinaus mit einer langfristigen und berechenbaren Perspektive für die Hochschulen fortsetzen. Wir werden zunächst die laufende HEUREKA-Periode moderat um ein Jahr strecken. Im Gegenzug sagen wir den Hochschulen verteilt auf die folgenden fünf Jahre eine weitere Milliarde Euro für den Hochschulbau zu. Dabei sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz besonders berücksichtigt und etwaige zur Verfügung stehende Programme nach Möglichkeit für energetische Sanierung oder energieeffizientes Bauen genutzt werden.

Fachhochschulen

Ebenso wie die Universitäten sind auch die Fachhochschulen in Hessen fester Bestandteil der Wissenschaftslandschaft. Die Fachhochschulen des Landes haben sich in Verbindung mit exzellenten Schwerpunktsetzungen zu wettbewerbsfähigen Standorten entwickelt und bereichern durch ihre räumliche Verteilung das vielfältige Bildungsangebot in ganz Hessen. Von der Verzahnung von Forschung und Wirtschaft profitiert sowohl die Lehre als auch der Wirtschaftsstandort Hessen auf vielfältige Weise. Das Programm „Forschung für die Praxis“, welches die Forschung an den hessischen Fachhochschulen stärken soll, werden wir daher fortführen. Außerdem werden wir ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche hessischer Fachhochschulen etablieren, das im Rahmen hochschulübergreifender Zusammenarbeit verwirklicht werden soll. Das Konzept soll vom Wissenschaftsrat evaluiert werden. Das bislang bestehende kooperative Verfahren bleibt zusätzlich erhalten.

Darüber hinaus wollen wir die Einbindung der Verwaltungsfachhochschulen des Landes in das
Wissenschaftssystem stärken.


II. Zugang zum Studium: Hürden abbauen

CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist es ein wichtiges Anliegen, die Absolventenquote zu erhöhen. Zwei wesentliche Erfolgsfaktoren dafür sind die Gestaltung des Übergangs von Schule zu Hochschule einerseits sowie die der Studieneingangsphase andererseits. Wir werden auf die hessischen Hochschulen hinwirken, ihre hier schon ergriffenen Maßnahmen zu optimieren, bzw. neue Maßnahmen zu entwickeln. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die weitere, studienphasenbezogene Begleitung der Studierenden, um einen vorzeitigen Studienabbruch zu verhindern. Darüber hinaus sollen die Hochschulen ihr Lehrangebot so organisieren, dass es den Studierenden grundsätzlich möglich ist, ihr Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen.
Wir werden ein „Orientierungsstudium“, das ein Semester umfassen soll, als Modellversuch einrichten. Damit sollen Studierende in die Lage versetzt werden, die Auswahl ihres Studienfaches zu überprüfen und sich fachlich gegebenenfalls neu zu orientieren. Neben dem Modellversuch für ein allgemeines Orientierungsstudium an den Hochschulen wird an geeigneten Standorten zusätzlich ein solcher speziell für die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) eingeführt.

Bei der Hochschulzulassung streben wir die Schaffung bestimmter Quoten für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler an, um ihnen die Vereinbarkeit von Studium und Sport zu erleichtern.

Wir werden bei den Hochschulen darauf hinwirken, den gesetzlich geregelten Meister-Zugang tatsächlich zu ermöglichen. Bei allen geeigneten beruflich Qualifizierten sollen etwaige Hürden abgebaut werden. Daher werden wir auch prüfen, ob im Rahmen landesrechtlicher Regelungen weitere Zugangserleichterungen für beruflich Qualifizierte ermöglicht werden können. Denn berufliche und akademische Bildung haben für uns den gleichen Stellenwert.

Das duale Studium in Hessen ist ein Erfolgsprojekt. Nach Feststellung des Wissenschaftsrates ist diese Form des Studiums ein dynamisch wachsender Studienbereich. Es ermöglicht eine zukunftsträchtige Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung sowie eine Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft in der Region. Wir werden seinen weiteren Ausbau daher fördern.

Außerdem werden wir bei den Hochschulen darauf hinwirken, dass sie im Rahmen ihrer Budgets in
Hessen bedarfsorientiert Kapazitäten für Masterstudierende zur Verfügung stellen.

Universitäre Ausbildung für Lehrer

Um die Qualität in der Lehrerausbildung auch zukünftig zu sichern, werden wir die universitäre Lehrerausbildung evaluieren. Das I. und II. Staatsexamen in der Lehrerausbildung werden wir beibehalten.

Wir werden weiterhin eine bedarfsgerechte Ausbildung von Islamlehrern und Islamlehrerinnen durch die hessischen Universitäten ermöglichen.


III. Moderne Hochschulen

Hochschulen sind nicht nur Entwicklungsmotoren für Wissenschaft und Lehre, sondern auch Spiegel gesellschaftlicher Entwicklungen wie Beteiligung, Transparenz sowie Familienfreundlichkeit und Internationalität. Deshalb wollen wir mit neuen Impulsen die Rahmenbedingungen für Studium und Arbeit an den Hochschulen den gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.

Verantwortung, Beteiligung und Transparenz

Bei der Weiterentwicklung des hessischen Hochschulrechtes messen wir den Aspekten von gemeinsamer Verantwortung, Beteiligung der Studierendenschaft und mehr Transparenz in Organisations- und Finanzfragen eine zentrale Bedeutung bei.

Wir sind uns einig, dass die Gesamtverantwortung der Hochschulorgane (Präsidium, Senat, Hochschulrat) für die gemeinsame Entwicklung der Hochschule gestärkt werden soll, insbesondere in den Bereichen der Entwicklungsplanung und bei Budgetfragen. Daher soll auch zur Wahl des Hochschulpräsidenten und der Vizepräsidenten eine von Hochschulrat und Senat paritätisch besetzte Findungskommission eingeführt werden, die mit qualifizierter Mehrheit einen Wahlvorschlag unterbreitet; bei den Vizepräsidenten liegt das Vorschlagsrecht beim Präsidenten. Die Funktion der Hochschulräte als wichtige Impulsgeber wollen wir weiterhin erhalten. Die Aufgaben und die Zusammenarbeit der Fachbereichsorgane und deren Zusammenwirken mit dem Präsidium werden wir in die Evaluation einbeziehen.

Wir wollen ein Beschwerdesystem für Studierende zu Studienbedingungen als Teil des
Qualitätsmanagements der Hochschulen verpflichtend einführen.

Außerdem soll das Studierendenparlament vor der Befassung des Senats im angemessenen zeitlichen Rahmen zu Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen (Rahmenordnungen) und zu den Prüfungsordnungen selbst angehört werden. Die Fachschaften werden zeitgleich zu sie betreffenden Prüfungsordnungen angehört.

Insgesamt wollen wir die Beteiligung der Studierenden bei Belangen, die deren Studienbedingungen betreffen, durch die Zustimmung der Fachschaftsräte zu insbesondere folgenden zwingenden Festlegungen des Fachbereichs stärken: Die zeitliche Verteilung und der Umfang des Lehrveranstaltungsangebots auf Grundlage der Prüfungsordnungen im Fachbereich, die ortsungebundene Lehre, Qualität und Evaluation der Lehre, die Mittelverwendung für die Lehre und insbesondere der QSL-Mittel sowie die Zulässigkeit einer Rücklagenbildung hieraus, die Höchstdauer der Korrekturfristen und Bearbeitungsfristen bei studienbezogenen Anträgen, Zeitpunkte der Fachstudienberatung und der Sprechstunden der Lehrenden sowie Programme internationaler Mobilität und das Angebot der Bibliotheken und EDV-Dienstleistungen für Studierende im Fachbereich.

Zudem werden wir den Schwerpunkt Transparenz in der Hochschule und in der Studierendenschaft gleichermaßen umsetzen, um die Information und die höhere Beteiligung der Studierenden zu stärken. Zusätzlich zu den bestehenden Regelungen werden die Studierendenschaften neben den Satzungen auch den Haushaltsplan, die Ernennungsurkunden für AStA-Mitglieder und die Höhe ihrer monatlichen Aufwandsentschädigung im Internet veröffentlichen und darüber dem Studierendenparlament berichten. Auch das Drittmittelsystem für Hochschulen wollen wir transparenter machen und werden die Frage der Transparenz bei Drittmitteln im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes berücksichtigen. Hier wird auch das Berichtswesen der Hochschulen gegenüber dem Landtag überarbeitet. Ziel ist es, ein objektiviertes Berichtswesen einzuführen und die Berichterstattung gegenüber dem Landtag transparenter zu gestalten.

Modernes hessisches Hochschulrecht

Wir werden das Hessische Hochschulgesetz (HHG) über die derzeitige Geltungsfrist hinaus, längstens bis zum 31. Dezember 2015 verlängern, um im Jahr 2015 eine umfassende Neufassung vorzunehmen. Unmittelbar mit Beginn der neuen Wahlperiode werden wir dazu ein breites Evaluations- und Erörterungsverfahren beginnen.

Die erfolgreiche Umsetzung der Bologna-Reform, welche die europaweite Harmonisierung von Studienabschlüssen zum Ziel hat, ist ein zentrales Anliegen hessischer Hochschulpolitik. Durch vielfältige Maßnahmen der hessischen Hochschulen wie auch des Landes, etwa den gemeinsam entwickelten hessenspezifischen Regelungen zu den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz, wurde hier bereits viel bewegt. Gleichwohl gilt es, auch für die Zukunft Aktivitäten gezielt weiterzuentwickeln. Dies schließt die Erhöhung der Akzeptanz der gestuften Abschlüsse im öffentlichen Dienst ein. Ein zukunfts- und zielgerichteter Umgang mit den Anforderungen der Bologna-Reform wird daher auch ein Schwerpunkt der Evaluation im Rahmen der Reform des Hessischen Hochschulgesetzes sein. Dabei sollen teilweise noch bestehende Fehlentwicklungen (wie z.B. hoher Prüfungsdruck, Einschränkungen der Mobilität oder die hohe Straffung des Studiums) angegangen werden. Grundlage hierfür können die Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz vom November 2013 zur Europäischen Studienreform sein.
Unser Ziel ist es weiterhin, die Bauautonomie für alle Hochschulen und Universitäten entsprechend der Regeln für die Technische Universität Darmstadt (TUD-Gesetz) zu ermöglichen.

Studieren: international, familienfreundlich und praxisnah

Wir werden die „Lissabon-Konvention“ umsetzen, wonach die Hochschulen bei der Frage der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen den Nachweis wesentlicher Unterschiede erbringen müssen – und nicht mehr die Studierenden den Nachweis der Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen. Dies erhöht auch die Transparenz für Studierende beim Hochschulwechsel zwischen Bachelor und Master.

Universitäten und Fachhochschulen müssen auch in Zukunft Vorreiter für den gesellschaftlichen und technischen Fortschritt sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Hochschule ist uns dabei ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden sich die Hochschulen stärker den Betreuungsanforderungen für Familien und Kinder öffnen müssen. Die zunehmend heterogene Lebenswirklichkeit der Studierenden einerseits und die Gefahr des Verlustes akademischen Talents andererseits erfordern die Möglichkeit zur flexiblen Studiengestaltung. Wir werden daher Anreize schaffen, das reguläre Teilzeitstudium auszubauen. Wir wollen auch ein Teilzeitzeitstudium in der Masterphase ermöglichen. Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Hochschule wollen wir darüber hinaus den weiteren Ausbau des Kita-Angebotes und familienfreundlicher Studienstrukturen an den hessischen Hochschulen fördern. Zudem wollen wir eine Regelung finden, welche die Wahlfreiheit der Eltern bei der Kinderbetreuung am Hochschulstandort unter Einbeziehung der Herkunftskommune ermöglicht.

Auch setzen wir uns das Ziel, den Frauenanteil im Wissenschaftsbereich durch die Schaffung von Anreizen über die „Leistungsorientierte Mittelzuweisung“ weiter zu erhöhen. Während in Hessen bereits 46 Prozent der Studienanfänger weiblich sind, liegt der Frauenanteil in der Professorenschaft erst bei 22 Prozent. Damit liegt Hessen zwar über dem Bundesdurchschnitt und konnte in den letzten Jahren eine deutliche Steigerung erreichen. Dieser Weg muss aber trotzdem konsequent fortgesetzt werden, um Frauen im gesamten Wissenschaftsbetrieb zu fördern. Wir werden dazu Instrumente zur Förderung des Anteils von Frauen im Wissenschaftsbereich weiterentwickeln und auch Projekte zur Steigerung der Genderkompetenz in der Lehre weiterführen.

Zudem wollen wir an den Hochschulen in Hessen die Möglichkeiten schaffen, mittels moderner Kommunikationsmittel auch außerhalb von Hörsälen und Bibliotheken zu studieren, ausbauen, damit Studierende ortsunabhängig und flexibel lernen können.

Studentenwerke

Wir werden den Ausbau des Angebots an studentischem Wohnraum fördern. Hierzu soll eine Schwerpunktsetzung in der hessischen Wohnraumförderung für die nächsten Jahre erfolgen. Die hessischen Studentenwerke sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen. Die Finanzierung der hessischen Studentenwerke werden wir, im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Hessischen Hochschulpakt, unter Beachtung der studentischen Beiträge weiter entwickeln.

Universitätsklinikum Gießen und Marburg

Im Falle eines Eigentümerwechsels soll das Land die sich aus der „Change-of-Control“-Klausel ergebenden Möglichkeiten des Vertrages ergebnisoffen prüfen. Den Lehr- und Forschungsstandort Mittelhessen – an beiden Standorten in Gießen und Marburg – wollen wir erhalten und stärken. Das Land sieht sich weiterhin in der Verantwortung, Einfluss auf die Entwicklungen am UKGM nehmen. Die Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage ist für die Koalitionspartner weiterhin von zentraler Bedeutung.


IV. Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern

Wir wollen für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege und Perspektiven schaffen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund von Qualifizierungsphasen oder zeitlich befristeten Forschungsprojekten liegen in der Natur des Wissenschaftsbetriebs; ihr Anteil
– insbesondere über sehr kurze Zeiträume – hat in den letzten Jahren ein Maß erreicht, das Handlungsbedarf entstehen lässt. An erster Stelle ist ein aktives Gegensteuern Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Verantwortung als Arbeitgeber. Ihnen gewährt der Hessische Hochschulpakt erhebliche finanzielle Planungssicherheit. Im Gegenzug sehen wir sie ihn der Pflicht, ihrerseits für adäquate Beschäftigungsverhältnisse Sorge zu tragen.

In den Bereichen, in denen Daueraufgaben anfallen, sollen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Die Befristungsregelungen in diesem Bereich sollen überprüft werden. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs ist dabei die Schaffung einer gesicherten Perspektive entscheidend. Dabei muss bei den Arbeitsverhältnissen für Qualifikationsstellen eine Anpassung der Befristungsdauer erfolgen, welche die für den Erwerb der jeweiligen Qualifikation üblicherweise notwendigen Zeiträume enthält.

Hervorragende Lehre leistet einen wesentlichen Beitrag für gute Studienleistungen. Qualitativ hochwertige Lehre wird dabei maßgeblich durch die Entwicklung innovativer Lehrkonzepte gestärkt. Wir sehen künftig den Erwerb ausreichender didaktischer Kompetenzen als Voraussetzung für die Übernahme von Lehrverpflichtungen.

Wir wollen die Einführung eines „Tenure-Tracks“ an hessischen Hochschulen fördern, der besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern nach einer Erprobungsphase die Möglichkeit einer Lebenszeitprofessur eröffnet. Um für den Wissenschaftsstandort Hessen hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anzuwerben, wollen wir „Dual-career-Strategien“ unterstützen, die bei deren Anwerbung auch berufliche Perspektiven für den Ehe- oder Lebenspartner schaffen.


V. Forschungsland Hessen

Die Zukunft Hessens entscheidet sich ganz maßgeblich an der Entwicklung von Forschung, Technologie und Innovation. Forschungsergebnisse von heute sind die Produkte und Dienstleistungen von morgen. Nur mit der Aufrechterhaltung der Innovationsfähigkeit unseres Landes sind Wohlstand und nachhaltiges Wachstum auch für die kommenden Generationen möglich. Aus diesem Grunde ist ein forschungs- und innovationsfreundliches Klima unabdingbar, um Wissenschaftler, innovationsbereite Unternehmen und die entsprechenden Forschungseinrichtungen am Standort Hessen zu halten und neu zu begründen.

LOEWE

Zentrales Instrument der hessischen Forschungspolitik wird auch in der kommenden Legislaturperiode die Landes-Offensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz – kurz LOEWE – sein. Mit diesem Programm setzt das Land Hessen wissenschaftspolitische Impulse, um die hessische Forschungslandschaft nachhaltig zu fördern. Mit LOEWE werden herausragende wissenschaftliche Verbundvorhaben gefördert, insbesondere auch eine intensive Vernetzung von Wissenschaft, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft. Die Empfehlung des Wissenschaftsrates werden wir dabei berücksichtigen und der regionalen Vernetzung von Projekten eine stärkere Bedeutung beimessen.

Innovative wissenschaftliche Vernetzung in ausgewählten Bereichen fördern

In Zukunft werden die Kreativität und der Erfindungsgeist der in Hessen lebenden Menschen noch wichtiger für unseren wirtschaftlichen Erfolg werden. Innovative Unternehmen und Initiativen im Bereich der Leitmärkte der Zukunft werden wir unterstützen und dem vollen Spektrum von der Nano- über die Umwelt- bis hin zur Mobilitäts- und Raumfahrttechnologie unsere Aufmerksamkeit schenken. Dazu werden wir die hessische Wirtschaftsförderung auf die Leitmärkte der Zukunft und sinnvolle Cluster konzentrieren. Die Strategie der „Houses-of …“ als Transferzentren zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wollen wir verstärkt und konzentriert verfolgen. Entsprechende neue Initiativen zur Clusterbildung in Nordhessen, beispielsweise rund um die dort intensiv vorhandenen Bereiche „Erneuerbare Energien“ und „Kreislaufwirtschaft“, werden wir unterstützen.

Wir werden ein wissenschaftliches Netzwerk zur Energieforschung in Hessen bilden, um die technologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Umsetzung der Energiewende zu fundieren.

Mittelhessen wird als Medizin- und Gesundheitsregion weiter gestärkt, insbesondere mit Blick auf die Netzwerkbildung in der medizinischen Forschung, der Krankenversorgung und der transnationalen Übersetzung in medizinische Produkte.

Wir wollen Forschungsprojekte im Bereich Gesundheitsentwicklung in Zeiten des demografischen
Wandels, Umwelt und Energie stärker zusammenführen und interdisziplinäre Projekte fördern.

Wir fördern Forschungsprojekte für Schülerinnen und Schüler, um das Interesse an Wissenschaft und Forschung in der jungen Generation zu wecken. Die bereits bestehenden vielfältigen Aktivitäten der hessischen Hochschulen bei der Zusammenarbeit mit den Schulen begrüßen wir. Die etablierten Schülerforschungszentren in Hessen und weitere Initiativen wollen wir unterstützen. Wir fördern und unterstützen das Projekt „Jugend forscht“.

Forschung mit Tierversuchen

Wir streben an, Tierversuche langfristig durch alternative Verfahren zu ersetzen. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden wir prüfen. Dazu wollen wir im Rahmen der Autonomie der Hochschulen eine Stiftungsprofessur für sogenannte „3R-Verfahren“ (Replacement – Reduction – Refinement) einrichten.

 


Dies ist ein Auszug aus dem schwarz-grünen Koalitionsvertrag. Den kompletten Vertrag gibt es hier: Koalitionsvertrag(pdf ca. 2MB)