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GRÜNE FRAUENPOLITIK – SELBSTVERSTÄNDLICH, SELBSTBEWUSST, SACHORIENTIERT

Frauen und Männer sind für Geschlechtergerechtigkeit zuständig
Wir wollen eine geschlechtergerechte Gesellschaft, in der die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an der Erwerbs- und der Familienarbeit Ziel ist und in der sich unterschiedliche Lebensentwürfe beider Geschlechter verwirklichen lassen. Gleichberechtigte politische Partizipation und Repräsentation von Frauen und Männern in der Gesellschaft sind Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie. Wir wollen, dass individuelle Fähigkeiten gefördert und die erworbenen Kompetenzen ausgeschöpft werden können: Statt der Fortschreibung tradierter Geschlechterrollen wollen wir Entscheidungsfreiheit. Deshalb ist es auch Zeit für eine progressive Geschlechterpolitik, in der sich offensive Männerpolitik der besonderen Belange von Jungen und Männern annimmt.

Gender Mainstreaming
Geschlechtergerechtigkeit soll mit dem Instrument Gender Mainstreaming systematisch in allen Politikfeldern umgesetzt und über die Fortschritte berichtet werden, von der Gesundheitspolitik über geschlechtergerechte Forschung bis hin zu Verkehrsplanung. Als wesentlicher Teil des Gender Mainstreaming Konzepts ist der Landeshaushalt im Hinblick auf seine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen zu überprüfen und neu auszurichten. Diesen Ansatz des Gender Budgetings werden wir schrittweise im Landeshaushalt verwirklichen. Dazu werden wir verstärkt geschlechterdifferenzierte Statistiken einführen.

Novellierung Hessisches Gleichberechtigungsgesetz
Wir wollen das Hessische Gleichberechtigungsgesetz mit dem Ziel novellieren, Frauenförderung in allen Geltungsbereichen durchzusetzen und eine Vorbildrolle für die Privatwirtschaft zu übernehmen. Das Land ist als Gesetzgeber und Arbeitgeber gefordert, die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in gezielter und systematischer Weise zu fördern.

Verbindliche Frauenförderpläne sollen deshalb als Teil der Personalentwicklung definiert werden, sie müssen Zielquoten und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele definieren sonst bleiben sie wirkungslos. Dabei ist vor allem die Festschreibung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Gesetzesregelungen und das Klagerecht für Frauenbeauftragte gesetzlich zu regeln. Denn nur durch verbindliche Vorgaben und eine gezielte Frauenförderung ist Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst umsetzbar.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unser Ziel ist die gleichberechtigte Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit für Frauen und Männer. Der öffentliche Dienst hat hierbei eine besondere Vorbildfunktion. Wir stehen für eine faire Politik des Landes gegenüber seinen Beschäftigten, die den Anforderungen einer modernen und familienbewussten Personalführung entspricht.

Wir werden Unternehmen motivieren und gerade auch im Bereich der kleineren mittelständischen Unternehmen unterstützen, durch eine familienbewusste Personalpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Beschäftigten, Väter und Mütter sowie pflegende Angehörige zu gewährleisten. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen und Anreize für mehr Teilzeitarbeit für Väter sind entsprechende Bausteine. Damit die Vereinbarkeit gelingt sind qualitativ hochwertige und ausreichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten für alle Kinder unabdingbar. Für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen werden wir Modelle entwickeln, die die Übernahme von Pflegeverantwortung durch Berufstätige ermöglichen.

Frauen und Hochschule
Wir wollen den Anteil der Professorinnen und weiblichen wissenschaftlichen Stellen deutlich erhöhen und deshalb die Mittelzuweisungen an die Hochschulen zukünftig deutlich stärker an Erfolge bei der Frauenförderung knüpfen.

Hessens Hochschulen müssen auch familienfreundlicher werden. Dazu werden wir durch Zielvereinbarungen mit den Hochschulen insbesondere für Studierende und den wissenschaftlichen Nachwuchs mit Kindern flexible Studien- und Arbeitsbedingungen schaffen und in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Kinderbetreuung an den Hochschulen ausbauen, um die Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Kindern zu erleichtern. Darüber hinaus werden wir dafür sorgen, dass das Recht auf ein Teilzeitstudium erhalten bleibt.

Frauen und Erwerbstätigkeit
Gerade Frauen arbeiten überproportional in Teilzeitjobs und geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse mit schlechter Bezahlung. Deshalb setzen wir uns für gesetzliche Mindestlöhne ein. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen gehen, die sich verpflichten, Tariflöhne zu zahlen. Wir wollen auch, dass Unternehmen, die gegen das Tariftreuegesetz verstoßen, sanktioniert werden.

Unser Ziel ist, dass es in Hessen künftig für Männer und Frauen weder Lohndifferenzen noch unterschiedliche Aufstiegschancen gibt. Zu den Selbstverständlichkeiten der Geschlechtergerechtigkeit gehört die gerechte Bezahlung gleicher und gleichwertiger Arbeit. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Tarifpartnern Initiativen und Förderprogramme starten, um auch in diesen Bereichen für tatsächliche Chancengleichheit zu sorgen. Wir treten ein für die Existenz sichernde Erwerbsarbeit von Frauen. Dazu gehört auch die Förderung von Qualifizierungs- und beruflichen Wiedereinstiegsprogrammen für Frauen, die nach Familienarbeit wieder in den Beruf einsteigen, gering qualifizierte benachteiligte Frauen und allein erziehenden Frauen. Darüber hinaus werden wir Gründerinnenzentren besonders fördern.

Wir werden das Berufswahlverhalten von Mädchen und jungen Frauen durch Projekte und Maßnahmen wie z. B. den Girl’s Day, kontinuierlich politisch thematisieren und damit die Chancen auf einen zukunftsträchtigen, finanziell Existenz sichernden Arbeitsplatz für junge Frauen erhöhen.

Ebenso ist es unser Ziel, ältere und alte Frauen vor Altersarmut zu schützen. Gerade Frauen haben aufgrund ihrer besonderen Biografien ein hohes Armutsrisiko, das in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Wir werden Unterstützungsstrukturen schaffen, die die berufliche Qualifizierung für ältere Frauen fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch in hohem Alter sicherstellen.

Um künftig Frauen in Führungspositionen verstärkt zu fördern, werden wir eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel starten, das Aktiengesetz zu ändern und eine Frauenquote von mind. 40 Prozent in den Aufsichtsräten festzulegen (Beispiel Norwegen).

Wir setzen uns für ein Steuerrecht ein, dass Frauen nicht als Zuverdienerinnen versteht sondern eigenständige Existenzsicherung in allen Lebensphasen fördert.

Frauen stärken – vor Gewalt schützen – Geschlechterrollen überwinden
Um Frauen vor Gewalt zu schützen, bedarf es flächendeckender Beratungsstrukturen, niedrigschwelliger Schutzprogramme und verstärkter Präventionsanstrengungen. Wir werden wieder ein engmaschiges Netz an Zufluchtsmöglichkeiten für Frauen und Kinder schaffen. Wir werden den Aktionsplan gegen Gewalt in Hessen verlässlich umsetzen und die Landeskoordinierungsstelle gegen Häusliche Gewalt weiterentwickeln. Hilfeangebote und Schutzmaßnahmen für Opfer von Menschenhandel werden wir verstärken. Wir werden den besonderen Bedürfnissen von Migrantinnen Rechnung tragen.

Das Überwinden von Geschlechterrollen und Gewaltprävention beginnt im frühen Kindesalter und muss schon Thema in Kindergarten und Schule sein. Dabei sind geschlechtsspezifische Angebote für Mädchen und Jungen von besonderer Bedeutung.

Frauen und Integration
Die Potentiale von Frauen mit Migrationshintergrund müssen Anerkennung und Akzeptanz in der Mehrheitsgesellschaft finden. Gleichzeitig verlangt die Situation von Frauen mit Migrationshintergrund, bei denen es nicht nur zu Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts, sondern auch aufgrund tradierter Rollenbilder in der Herkunftsgesellschaft kommen kann, besondere Aufmerksamkeit. Kommunikation fördert Integration. Deshalb wollen wir erfolgreiche Programme wie „Mama lernt deutsch“ oder „Integration durch Sport“ flächendeckend anbieten. Wir werden Anlauf- und Beratungsstellen stärken, die besonders Mädchen und junge Frauen der zweiten und dritten hier lebenden Migrantinnengeneration bei kulturell, religiös oder patriarchal bedingten Problemen zur Seite stehen. Für uns ist es nicht akzeptabel, dass Mädchen aus kulturellen oder religiösen Gründen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Alle Frauen und Mädchen müssen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte besser unterstützt werden. Dazu gehören ein faires Aufenthaltsrecht, Beratungsstrukturen und Schutzprogramme. Ebenso unverzichtbar ist die Sicherung des Aufenthaltsstatus der Betroffenen in Deutschland, wenn sie sich aus einer in Deutschland bestehenden Zwangsehe lösen bzw. aus dem Ausland nach einer Zwangsehe zurückkehren. Um die speziellen Lebenslagen von zugewanderten Mädchen und Frauen angemessen zu berücksichtigen, werden wir ein eigenes Integrationsprogramm auflegen.

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