Inhalt

LAG-Statut

Statut für die Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hessen (LAG-STATUT)

§1 Präambel

Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen entwickeln und vernetzen die inhaltliche und politische Arbeit im Landesverband und seinen Gremien sowie die Zusammenarbeit mit außerparteilichen (Fach-)Verbänden, Initiativen und wissenschaftlichen Institutionen. Sie sind eine Einrichtung des Landesverbandes und werden von diesem finanziell ausgestattet.

§2 Stellung der Landesarbeitsgemeinschaften im Landesverband

Die LAGen beraten über die Weiterentwicklung GRÜNER Programmatik, auch und besonders während der Vorbereitung von Wahlprogrammen, mit. Sie besitzen Antragsrecht bei Landesmitgliederversammlungen und Parteiräten. Die Mitglieder des Landesvorstands und der Landtagsfraktion, die vom jeweiligen Gremium für die Mitarbeit in einer LAG benannt wurden, gewährleisten einen kontinuierlichen und transparenten Austauschprozess.

§3 Arbeitsrahmen

Die Landesarbeitsgemeinschaften sind das innerparteiliche ExpertInnen-Netzwerk von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen, das den Landesvorstand und die Landtagsfraktion berät.

Sie arbeiten an der Weiterentwicklung der politischen Programmatik von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen; beraten die Parteigremien, den Landesvorstand und die Landtagsfraktion sowie Bundes- und Landtagsabgeordnete; stellen Arbeitszusammenhänge zu außerparlamentarischen Bewegungen und wissenschaftlichen Institutionen her; gestalten den jährlich stattfindenden GRÜNEN TAG inhaltlich.

§4 Außenwirkung

Beschlüsse einer LAG über Mitgliedschaften in Initiativen, Gruppen und Verbänden sowie die Unterzeichnung von Aufrufen und die Abgabe von Erklärungen bedürfen der Bestätigung durch den Landesvorstand.

§5 Anerkennung

Eine LAG kann durch Landesvorstand oder Parteirat anerkannt werden, wenn und solange sie – auf der Grundlage bündnisgrüner Programmatik – ein eigenständiges Politikfeld von landespolitischer Bedeutung vertritt und in ihr mindestens acht Parteimitglieder mitarbeiten.

§6 Mitgliedschaft in einer LAG

Jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen kann in jeder LAG stimmberechtigt mitarbeiten; Nichtmitglieder können als Gäste mitarbeiten.

§7 LAG-SprecherInnen

Um die Arbeit der LAGen zu koordinieren und sie insbesondere auch gegenüber anderen Parteigremien zu vertreten, wählt jede LAG aus ihrer Mitte zwei SprecherInnen, die Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein müssen. Es gilt die Quotierung gemäß Frauenstatut. Über Ausnah-men entscheidet der Landesvorstand.

Die Landesgeschäftsstelle unterstützt die LAG-SprecherInnen in der Ausführung ihrer Arbeit und fungiert als Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaften.

§8 BAG-Delegierte

Jede Landesarbeitsgemeinschaft entsendet zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte in entsprechende Bundesarbeitsgemeinschaften gemäß BAG-Statut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ihre Wahl findet nach den Bestimmungen des Parteiengesetzes mindestens alle zwei Jahre geheim und unter Berücksichtigung des Frauenstatuts statt. Sie bedarf der Bestätigung durch den Landesvorstand. Die BAG-Delegierten erhalten eine Reisekostenerstattung nach den Maßgaben der jeweils gültigen Erstattungsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen.

§9 LAG-Sitzungen

LAGen tagen in der Regel dreimal jährlich. Der Landesvorstand und die SprecherInnen der anderen Landesarbeitsgemeinschaften werden vorab über Termin und Tagesordnung der Sitzungen unterrichtet.

§10 Haushaltsmittel

Jeder LAG stehen jährlich finanzielle Mittel im Rahmen des für die LAGen vorgesehenen Budgets im Haushaltsplan zur Verfügung. Über diese kann in Rücksprache mit der bzw. dem LandesschatzmeisterIn verfügt werden.

§11 Statut

Das LAG-Statut wird von der Landesmitgliederversammlung verabschiedet.

Verabschiedet von der Landesmitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen am 30. Oktober 2010 in Kassel.

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