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19.06.2004
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Paradigmenwechsel Zuwanderungsgesetz

Nach drei Jahren sind die Bemühungen von Rot-Grün für eine Neugestaltung des deutschen Ausländerrechts abgeschlossen worden. Damit ist uns ein längst überfälliger Modernisierungsschritt zu großen Teilen gelungen. Auch wenn nicht alles den grünen Vorstellungen entspricht, so handelt es sich bei dem Gesetz doch um einen Paradigmenwechsel.
Erstmals wird damit anerkannt, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. In allen drei Säulen des alten Gesetzes (Migration, Flüchtlingsschutz, Integration) gibt es teils deutliche, teils geringfügige Verbesserungen. Das Ergebnis trägt alle Züge eines klassischen Kompromisses.

Nach hartem Ringen ist es aber für Grüne durchaus tragfähig. Es uns gelungen, die Tür zu für eine neue Einwanderungspolitik aufzustoßen. Darin liegt die historische Dimension des Gesetzes. Die größten Fortschritte gibt es zweifelsohne im Bereich des humanitären Flüchtlingsschutzes. In der Weiterentwicklung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland haben wir u.a. mit der Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund, der Beschränkung von Kettenduldungen und der Einführung von Härtefallkommissionen signifikante Verbesserungen gegenüber der geltenden Rechtslage erzielt: Bei der Integration erhalten alle NeuzuwanderInnen einen Rechtsanspruch für Integrationskurse, in denen sie die für eine Aufenthaltsverfestigung erforderlichen ausreichenden Deutschkenntnisse erwerben können.

Die dauerhafte Migration in den Arbeitsmarkt wird erstmals gesetzlich geregelt. Damit haben wir der Union ein Zugeständnis an die Realität abringen können: Deutschland ist ein Zuwanderungsland. Dennoch: Wir gehen davon aus, dass die wirtschaftliche und demografische Entwicklung der nächsten Jahre hier eine Weiterentwicklung notwendig machen wird.

Beim Thema Sicherheit haben wir als Grüne entschlossen und mit Augenmaß gehandelt. Wir haben viele überzogene Forderungen der Union abgewendet und sie davor bewahrt, in Fällen wie Haft ohne Haftgrund Verfassungsbruch zu begehen.

Wir fordern Roland Koch auf:

  • Dem Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz im Bundesrat zuzustimmen.
  • Die Integrationsmaßnahmen, die vom Bund komplett finanziert werden, zügig umzusetzen.
  • Unverzüglich eine Härtefallkommission einzurichten, die den Menschen hilft, deren Aufenthaltsstatus nach Jahren noch immer nicht verfestigt hat.