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05.03.2016

Windenergieanlagen bei Lorch: Es bleibt bei der Einzelfallprüfung

Die hessischen GRÜNEN bekräftigen, dass mögliche Windkraftstandorte im Einzelfall geprüft werden. Das gelte selbstverständlich auch für den Standort Lorch und sei vor wenigen Wochen ja auch vom zuständigen hessischen Energieminister Tarek Al-Wazir im Plenum des Landtags bekräftigt worden. „Die Ankündigung des Chefs der Staatskanzlei in einem Schreiben an eine Bürgerinitiative im Rheingau‚ ‚mit äußerstem Nachdruck‘ gegen Windräder in Lorch vorzugehen, gibt nicht unsere Haltung wieder“, erklärt Kai Klose, Vorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen. „Eine Vorfestlegung – weder in der einen noch der anderen Richtung – wird es nicht geben. Vielmehr werde die unabhängige Prüfung der UNESCO zum möglichen Standort abgewartet und auf dieser Grundlage nach den vorliegenden sachlichen Argumenten, darunter auch denen des Denkmalschutzes, entschieden. So, wie es sich in einem Rechtsstaat gehört.“

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windkraft in Kulturerbe-Gebieten sind im Landesentwicklungsplan festgeschrieben. Für die Kernzonen gilt ein Ausschluss von Windkraftanlagen, in den Randbereichen (sog. Pufferzone) gilt eine Einzelfallprüfung. „Wir sehen keinerlei Veranlassung, vom Landesentwicklungsplan abzuweichen. Gerade wir GRÜNE sind uns der Verantwortung für das Welterbe sehr bewusst, deshalb hat Tarek Al-Wazir bereits im Landtag deutlich gemacht, dass der Status des Mittelrheintals als UNESCO-Weltkulturerbe auf keinen Fall gefährdet wird.“

 


Jochen Ruoff
Politischer Geschäftsführer und Pressesprecher von
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