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09.06.2015
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesvorstand

Ehe für alle – vollständige Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare

Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordert die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Dies umfasst die Öffnung der Ehe durch Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und damit die Schaffung eines vollen gemeinschaftlichen Adoptionsrechts für gleich-geschlechtliche Paare.
Die vollständige Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe – auch im Adop-tionsrecht – und die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sind wichtige Ziele grüner Politik. Diese Fragen werden auf Bundesebene entschieden.
Der Landesvorstand begrüßt deshalb den Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Thüringen für einen Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts und damit die vollständige rechtliche Gleichstellung gleich- und verschiedengeschlechtlicher Paare. Wir stellen fest, dass die Große Koalition im Deutschen Bundestag wie die Koalition in Hessen in dieser Frage unterschiedlicher Auffassung sind und bedauern, dass sich die Hessische Landesregierung nach aktuellem Kenntnisstand aufgrund der unterschiedlichen Haltung von CDU und Grünen im Bundesrat nur enthalten kann.
Der Landesvorstand bedauert insbesondere, dass sich zwar eine Mehrheit für die Initiative im Bundesrat abzeichnet, der Bundestag diese aber mit den Stimmen der Großen Koalition ablehnen wird und damit der notwendige Schritt zur vollständigen Gleichstellung verbaut bleibt.

Der Landesvorstand bekräftigt, dass alle auf Landesebene zu treffenden Maßnahmen wie z.B. die Erstellung eines Aktionsplans für Akzeptanz und Vielfalt, die Stärkung der SchLAu-Projekte, die Aufarbeitung der Schicksale der Opfer des §175, die Einrichtung einer Landes-Antidiskriminierungs-stelle und die Ernennung eines Bevollmächtigten für Antidiskriminierung und Integration von der Koalition in Hessen in den Koalitionsvertrag aufgenommen und umgesetzt wurden bzw. ihre Umsetzung in allen Fällen mindestens begonnen wurde. Dieser Weg muss konsequent weiter beschritten werden

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