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11.10.2014
Landesarbeitsgemeinschaften, Landesmitgliederversammlung

Kein Fracking in Hessen und Deutschland – Große Koalition auf Bundesebene stoppen und Rechtssicherheit schaffen

1. Die hessischen GRÜNEN lehnen die Aufsuchung und Förderung von Erdgasvorkommen oder Erdöl mittels Fracking in nicht-konventionellen Lagerstätten strikt ab, da aufgrund der eingesetzten Chemikalien und der entstehenden Abwässer (flow back und Lagerstättenwasser) erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt bestehen.

2. Die konsequente Umsetzung der Energiewende und damit der Abkehr von fossilen Brennstoffen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz ist unser politisches Handeln seit Beginn an. Das zusätzliche Erschließen weiterer fossiler Kohlenwasserstoffe verschärft den weltweiten Klimawandel weiter. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass wir insbesondere Erdgas als den fossilen Brennstoff mit den geringsten CO2-Emmissionen als Brückentechnologie für eine begrenzte Zeit benötigen, solange das Ziel 100% Erneuerbare noch nicht erreicht ist.

3. Die hessischen GRÜNEN bedanken sich bei Umweltministerin Priska Hinz für ihren engagierten Einsatz gegen Fracking in Hessen. Durch ihr erfolgreiches Bemühen, einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Unternehmen BNK zu erreichen, wird es für die in Nordhessen anvisierte unkonventionelle Erdgassuche des Unternehmens BNK keine behördliche Genehmigung geben.

4. Fracking ist leider nahezu überall im Bundesgebiet erlaubt, doch die große Koalition auf Bundesebene verschleppt die nötigen Gesetzesvorschläge. Die vorgelegten Eckpunkte zur Regelung sind wachsweich und voller Schlupflöcher. So sieht kein Schutz vor Fracking aus! Die hessischen GRÜNEN unterstützen daher die Bundesratsinitiative zur Änderung des Bergrechts, die auf Betreiben unserer grünen Umweltministerin und der schwarz-grünen Landesregierung gemeinsam mit den Ländern Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg eingebracht wurde. Damit wäre Fracking für das Aufsuchen und die unkonventionelle Gewinnung von Kohlenwasserstoffen unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen in Deutschland rechtssicher verboten. Desweiteren wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung schon bei der Aufsuchung, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Beweislastumkehr garantiert.

5. Bei der konventionellen Erdgasförderung fällt der Einsatz von Chemikalien weitaus geringer aus bzw. ist nicht erforderlich. Auch die Gefährdung durch die Abwässer ist mit der unkonventionellen Förderung nicht vergleichbar. Trotzdem bestehen Regelungslücken auf Bundesebene und bedarf es besserer Umweltstandards. Die hessischen GRÜNEN sprechen sich darüber hinaus dafür aus, auch die Risiken der unkonventionellen Erdgas und Erdölförderung in den Blick zu nehmen.

6. Die hessischen GRÜNEN sehen mit Sorge, dass in den geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP mit den USA und Kanada mittels lnvestorenschutzklauseln eine Hintertür für Konzerne geboten werden könnte, um Fracking-Verbote zu umgehen. Ein solches Schlupfloch gilt es zu verhindern.

7. Angesichts der Importabhängigkeit von Erdgas und Erdöl, welches unter oft problematischen sozialen und ökologischen Bedingungen gefördert wird, betrachten die hessischen GRÜNEN technische Verfahren wie „Power to gas“ oder nachhaltig hergestelltes Biogas als sinnvolle Alternative, die es weiter zu stärken gilt. Darüber hinaus ist mehr Transparenz der Handelswege gerade in diesem Rohstoffbereich geboten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher wie beim Strom eine Wahlmöglichkeit haben.

8. Die hessischen GRÜNEN bedanken sich bei den vielen Bürgerinnen und Bürgern, den zahlreichen Bürgerinitiativen für ihr Engagement gegen Fracking in Hessen, welches mit dazu beigetragen hat, dass in Hessen erfolgreich gegen Fracking vorgegangen wurde und wird. In diesem Zuge empfinden sie die Korbacher-Erklärung der Bürgerinitiativen als wertvollen Beitrag im gemeinsamen Kampf gegen Fracking und für die Energiewende.