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14.06.2014
Landesarbeitsgemeinschaften, Parteirat

Auch das neue EEG muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien fördern und nicht bremsen

Die Novelle des derzeitigen EEG darf nicht dazu führen, dass der notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgebremst wird. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für eine Novelle des EEG setzt zwar einerseits einige richtige und notwendige Impulse, um den Ausbau der erneuerbaren Energien auf die kostengünstigen Windkraft an Land und die inzwischen ebenfalls kostengünstige Photovoltaik zu fokussieren und damit den weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu begrenzen. Anderseits besteht die große Gefahr, dass durch einzelne Regelungen die Grundausrichtung des bisher erfolgreichen EEG verloren geht.

Zentraler Baustein der Förderung der Erneuerbaren Energien ist die stärkere dezentrale Erzeugung von Strom. Dieser notwendige Umbau der Energieversorgungsstrukturen kann nur gelingen, wenn für Private, Gewerbe und Industrie weiterhin Anreize bestehen, auch in diese Anlagen zu investieren.

Die geplante Belastung des Eigenstroms stellt damit einen Grundpfeiler der bisherigen Förderung der Erneuerbaren Energien in Frage. Durch diese Regelung kann die Rentabilität vieler neuer Anlagen gefährdet werden. Die weiterhin notwendigen Investitionen in Privathaushalten und insbesondere im Geschosswohnungsbau aber vor allem auch im Kleingewerbe bleiben damit aus. Dies behindert nicht nur die dezentrale Energieversorgung, sondern reduziert auf die Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende als Ganzes.

Die geplante hohe Belastung der Eigenstromproduktion belastet insbesondere hocheffiziente KWK-Anlagen, die einen wesentlichen Beitrag für eine zukünftige dezentrale und effiziente Stromproduktion liefern kann und muss.

Besonders problematisch ist der derzeit diskutierte Wegfall der De-Minimis Regelung, also der Bagatellgrenze für die EEG-Belastung der Eigenstromproduktion. Damit würden auch für alle Kleinanlagen unterhalb der Grenze von 10 KwPeak und für Mini-BHKWs diese neuen Belastungen anfallen. Der bürokratische und technische Aufwand zur Erfassung dieser kleinen Strommengen ist auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Mehreinnahmen nicht zu rechtfertigen. Dieser Vorschlag grenzt an groben Unfug.

Wir fordern die Bundesregierung und vor allem die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU auf dafür zu sorgen, dass im gerade laufenden parlamentarischen Verfahren im Bundestag Korrekturen am EEG-Entwurf vorgenommen werden, die wenigstens die gröbsten Fehler beseitigen. Das gilt auch für den Stichtag, der für langfristige Planungen nachträglich die Grundlagen verändern würde. Das EEG der Zukunft muss die Erneuerbaren Energien fördern und nicht bremsen, und dazu gehören vor allem Planungssicherheit und Vertrauensschutz.