Landtag » Schulgesetz

Schlagwort-Archiv

10. Januar 2012

Fehlende Verordnungen zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes

Welche Verordnungen müssen auf Grund des am 1. August 2011 in Kraft getretenen neuen Schulgesetzes ganz oder teilweise neu gefasst werden. Wir wollen wissen, inwiefern das geschehen ist, bzw. geschieht und fragen nach den Konsequenzen für die Schulen.

8. Juni 2011

Abschließende Beratung des Schulgesetzes im Landtag: Kein Aufbruch, bundesweit rückständig, Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention

„Das Henzler’sche Schulgesetz ermöglicht keinen Aufbruch für Hessens Schulen, es ist in der Frage der Schulorganisation bundesweit rückständig und verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit ihren Änderungsanträgen der letzten Tage haben die Koalitionsfraktionen sogar noch weniger gemeinsames Lernen in der Mittelstufenschule und noch weniger Inklusion in das Gesetz geschrieben“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

8. Juni 2011

Mathias Wagner: Hessisches Schulgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Schulgesetz der Landesregierung ist kein Aufbruch für Hessens Schulen. Es ist bundesweit rückständig, und es ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Deshalb werden wir dieses Gesetz ablehnen. …

19. Mai 2011

Mathias Wagner: Gesetz für Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit in Hessen – Hessisches Schulgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung Gesetzentwürfe für ein neues Schulgesetz. Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass man den Gesetzentwurf der Landesregierung relativ einfach zusammenfassen kann: Kein Aufbruch, kein Geld, keine Inklusion. …

19. Mai 2011

2. Lesung des Schulgesetzes – Kein Aufbruch, kein Geld, keine Inklusion

„Während andere Bundesländer unabhängig von den dortigen Koalitionen ihr Schulsystem wirklich in Richtung eines Zwei-Säulen-Modells reformieren, belässt es Frau Henzler mit der Mittelstufenschule bei einem neuen Türschild für die Haupt- und Realschulen. Der Wunsch vieler Eltern nach echtem längerem gemeinsamem Lernen wird weiter ignoriert. Unsere Alternative für eine Neue Schule liegt auf dem Tisch.“

7. April 2011

Landtagsanhörung zum Schulgesetz – GRÜNE: Anregung der Kommunen und Kritik an der Mittelstufenschule ernst nehmen

Eine weitere Bewertung wollen DIE GRÜNEN vornehmen, wenn alle Anzuhörenden ihre Stel-lungnahmen abgegeben haben. Bislang seien beispielsweise der Landeselternbeirat und die Landesschülervertretung noch gar nicht gehört worden. „Wir hatten uns dafür eingesetzt, dass diese im Schulgesetz vorgesehenen Interessensvertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler zu Beginn gehört werden. Leider haben das CDU und FDP mit Mehrheit abgelehnt.“

4. April 2011

Änderungsantrag zum Schulgesetz – GRÜNE wollen Zwei-Säulen-Schulmodell ermöglichen

Mit einem Änderungsantrag zum Schulgesetz wollen DIE GRÜNEN in Hessen den Weg zu einem Zwei-Säulen-Schulmodell ermöglichen. Neben dem Gymnasium mit G8 soll es eine weitere Schulform mit längerem gemeinsamen Lernen geben, die alle Abschlüsse anbietet – auch das Abitur nach 13 Schuljahren (G9). Diese Neue Schule stellen DIE GRÜNEN der von der Landesregierung geplanten Einführung der so genannten Mittelstufenschule gegenüber.

1. April 2011

Einladung zur Pressekonferenz

DIE GRÜNEN wollen das Zwei-Säulen-Modell auch in Hessen auf den Weg bringen und haben einen Änderungsantrag zum Schulgesetz erarbeitet. Die Landesregierung setzt jedoch weiterhin auf ein vielgliedriges Schulsystem und schlägt in der Schulgesetz-Novelle mit der Einführung der Mittelstufenschule lediglich ein neues Türschild für die Hauptschule vor. Unseren Änderungsantrag möchte Ihnen der bildungspolitische Sprecher, Mathias Wagner, in einer Pressekonferenz vorstellen.

16. Februar 2011

Inklusion im Schulgesetz – Gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern von der Ausnahme zur Regel machen

Wir zeigen mit unserem Änderungsantrag einen Weg auf, wie Inklusion in Hessen umgesetzt werden kann. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, dass die Förderschullehrer den Schülern mit Behinderungen an die allgemeine Schule folgen und nicht mehr die Schüler den Lehrern an die Förderschule. Auch bei der Inklusion steht für uns die Wahlfreiheit an erster Stelle: Eltern können wählen, ob sie für ein Kind mit Behinderung einen Platz an einer allgemeinen Schule wünschen oder an der Förderschule. Bei dieser Entscheidung werden sie unabhängig beraten.

8. Februar 2011

Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (Inklusion)

Mit diesem Antrag soll der Anspruch auf inklusive Beschulung und verbindliche Umsetzungsschritte im Hessischen Schulgesetz verankert werden.