Durch den von Posch favorisierten Weg entsteht wieder der Eindruck, dass erneut gemauschelt werden soll. Die von uns in Auftrag gegebene Rechtsexpertise belegt eindeutig, dass eine solche ‚Planklarstellung‘ die Möglichkeit der Anfechtung durch die Luftverkehrswirtschaft geradezu provoziert. Nach den schlechten Erfahrungen mit dieser Landesregierung ruft ein solches Verfahren eine Vielzahl von Widersprüchen geradezu hervor. Deshalb muss die Nachtruhe in einem transparenten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung geregelt werden.





