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14.09.2016
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, es hat mich beeindruckt, dass Sie sagten, es seien 102 Organisationen angehört worden. Frau Kollegin Schott, daher verstehe ich die Kritik zunächst einmal nicht, dass gesagt wird, die Landesregierung habe sich abgeschottet oder würde Kritik nicht ernst nehmen.
(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))
102 Anzuhörende sind, finde ich, eine ordentliche Zahl.
(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))
Wer die Begründung des Gesetzentwurfs liest, kann auch erkennen, dass viele der Anregungen übernommen worden sind. Ich will nur zwei Punkte herausgreifen:
Erstens. Natürlich waren die freiheitsentziehenden Maßnahmen eines der ganz großen Themen, so auch schon in der Diskussion über das PsychKG. Wir befinden uns da in einem Dilemma: Wir wissen genau, dass nicht nur in Psychiatrien, sondern auch in Altenpflegeheimen und in Behindertenheimen ganz viele freiheitsentziehende Maßnahmen, Fixierungen oder andere Sachen gemacht werden. Wir würden dies in Hessen gern regulieren – darüber haben wir schon oft gesprochen –, aber es ist leider eine bundesrechtliche Regelung. Das ist in § 106 BGB geregelt. Ich würde mir da mehr wünschen.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir bei der Bundesregierung noch einmal intervenieren, damit sie da viel klarere Vorgaben macht, so klare Vorgaben, wie wir sie nachher, beim nächsten Tagesordnungspunkt, diskutieren. Das wäre notwendig, weil Fixierungen und freiheitsentziehende Maßnahmen für Behinderte oder alte Menschen klare, transparente Regeln brauchen. Ich finde, es ist schon ein erster, richtiger und wichtiger Schritt, dass mit dieser Vorschrift klargestellt wird, dass es tatsächlich nur eine Ultima Ratio, dass es auf ein notwendiges Maß zu reduzieren ist.
Die Vorschrift stellt auch klar, dass Einrichtungsträger verpflichtet sind, eine Personal- und Sachausstattung vorzuhalten, die auf eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ausgerichtet ist. Das hat Frau Dr. Sommer angesprochen. Das sehe ich in dem Gesetz, genauso wie den von Frau Dr. Sommer vorgebrachten Kritikpunkt, das betreffe nur bestimmte Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auf Seite 16 der Begründung können Sie zu Punkt Nr. 11 lesen:
Die Vorschrift trifft Regelungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Für diese Einrichtungen werden Anforderungen aufgestellt, die für alle Einrichtungen der Behindertenhilfe gelten sollen. Damit wird in der Behindertenhilfe die bisher bestehende Trennung nach Einrichtungstypen aufgehoben.
Das Gesetz reagiert auf die bundesweite Tendenz zum betreuten Wohnen in der Behindertenhilfe. Menschen, die früher in stationären Einrichtungen gelebt haben, werden zunehmend mit Maßnahmen des betreuten Wohnens versorgt.
Sie sehen, die Kritik, die Sie vor wenigen Minuten geäußert haben, wird mit diesem Abschnitt widerlegt. Diejenigen werden auch bedacht.
(Zuruf der Abg. Dr. Daniela Sommer (SPD))
Die Diskussionen, die im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stehen, treffen weitere Bereiche, beispielsweise die Frage der Gewaltprävention. Ich finde es richtig und wichtig, dass jetzt konkrete Anforderungen an die Träger über Schulungsverpflichtungen und Erstellung von Konzeptionen gelegt werden. Das Thema Gewaltprävention wird bearbeitet. Es gibt auch Kritik an erweiterten Führungszeugnissen. Das wird eine spannende Diskussion. Zur Debatte steht auch, wie weit bei der Palliativversorgung der Anwendungsbereich ist. Das ist eine fachpolitisch komplexe Diskussion.
Ich finde, der erste Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, ist sehr gelungen. Er hat die zwei wichtigen politischen Themen richtig und gut benannt. Herr Dr. Bartelt, ich kann mir vorstellen, wie wir das als Regierungsfraktionen immer gemacht haben, wir hören bei den Anhörungen aufmerksam zu. Wenn es berechtigte und nachvollziehbare Kritik gibt, sind wir die letzten, die das nicht aufgreifen würden und in einem Änderungsantrag einbringen würden. Ich bin gespannt auf die Anhörung. Wir bedanken uns für die Einbringung.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Vizepräsidentin Ursula Hammann:
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet.

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