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14.09.2016
Portraitfoto von Marcus Bocklet vor grauem Hintergrund.

Marcus Bocklet: Änderung des Heilberufsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes eingebracht. Er regelt systemimmanent das, was nötig ist, weil das Gesetz bis zum 31. Dezember 2016 befristet ist.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die erforderliche Evaluierung stattgefunden hat und dass die Landesärztekammer, die Landeszahnärztekammer, die Landesapothekenkammer, die Landeskammer für psychologische Psychotherapeuten, die Jugendpsychotherapeuten, die Landestierärztekammer und viele weitere mehr eine Fortführung des Gesetzes befürwortet haben sowie Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum geltenden Gesetz eingebracht haben. Die meisten davon hat die Landesregierung aufgenommen.
Mich interessiert tatsächlich, das, was Sie vorschlagen, in aller Fachlichkeit zu diskutieren. Aber von den Expertinnen und Experten sowie den Akteuren auf diesem Feld kam vor allem Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Es wurde auch nicht angemahnt, dass die Vorschläge nicht modern, nicht zukunftsweisend seien. Viele Vorschläge, die gemacht worden sind, wurden aufgenommen und umgesetzt. Insofern weiß ich nicht, ob das, was Sie gesagt haben, eine Kritik ist, sondern es wäre tatsächlich zu evaluieren, was „innovativ“ bedeutet – bei dem, was andere Länder anders machen, wie Sie gesagt haben.
Aber die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, müssen nicht unbedingt in dem Gesetz beantwortet werden. Über die Themenblöcke, die Sie angesprochen haben, kann man diskutieren. Aber ich weiß nicht, ob sie im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf diskutiert werden müssen.
Kollege Bartelt hat es ausführlich dargestellt, der Herr Minister auch. Ich muss es nicht unbedingt wiederholen. Von Weiterbildung über die Zulassung von privatärztlich niedergelassenen Ärzten bis hin zu anderen, ich nenne es despektierlich, Kleinigkeiten ist alles Notwendige geregelt, um dieses Gesetz fortzuschreiben, mit dem weit über 98 Prozent der Akteure zufrieden sind. Insofern sehe ich keinen weiteren Änderungsbedarf; aber dazu sind Gesetzeslesungen und Anhörungen da. Wir sind sehr optimistisch, aber wir sind auch gespannt darauf, was es an Bemerkungen vom Fachpublikum dazu gibt. – Danke schön.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)
Vizepräsidentin Ursula Hammann:
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet.

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