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26.06.2012

Kai Klose: Änderung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes

Hochverehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, in der Tat sind bei diesem Gesetz die Chancen, es gemeinsam zu schultern, nicht die schlechtesten.

Meine Damen und Herren, dass Hessische Architekten- und Stadtplanergesetz gehört zu den Gesetzen, die einen wirtschaftlichen Ordnungsrahmen schaffen, um fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten. Mit diesem Gesetz regelt der Landtag vor allem die Selbstorganisation der als Architekten und Stadtplaner tätigen Menschen.

Gerade die Freiberuflerinnen und Freiberufler sind es, die mit besonderem Wissen und Kreativität maßgeblich dazu beitragen, dass sich Wirtschaft und Gesellschaft den sich wandelnden Wünschen der Konsumenten anpassen können. Weil das so ist, ist hier besondere Sorgfalt angebracht.

Im Wesentlichen wird diese Gesetzesnovelle von der Landesregierung dazu genutzt, formale Anpassungen vorzunehmen und die Befristung auf acht Jahre zu verlängern. Das ist sicherlich wenig strittig. Auch eine wichtige, substanzielle Änderung soll erfolgen. Das betrifft die Mindeststudiendauer für Architektinnen und Stadtplaner. Sie wird auf ein Vollzeitstudium von vier Jahren ausgedehnt, und die bisherige Ausnahmeregelung eines dreijährigen Studiums mit einer mindestens vierjährigen Berufspraxis wird gestrichen.

Für uns GRÜNE ist es besonders wichtig, in einer Anhörung zu erfahren, wie die Betroffenen diese Neuregelung bewerten. Wenn es tatsächlich so ist, dass dadurch die Zugangsvoraussetzungen für Architekten und Stadtplanerinnen europaweit erleichtert werden, dann scheint das ein richtiger Schritt zu sein.

Jenseits der europäischen Vereinheitlichung ist es uns aber auch besonders wichtig, die Hürden abzubauen, denen Architektinnen und Stadtplaner begegnen, wenn sie nur von einem Bundesland in ein anderes wechseln wollen. Nach wie vor gibt es da teils erhebliche Abweichungen des Berufsrechts in den Ländern für die Angehörigen dieser Berufe. Diese Differenzen führen zu Behinderungen, sowohl bei der Erstzulassung als auch bei einem späteren Niederlassungswechsel.

Meine Damen und Herren, solche Hürden dürfen wir uns im föderalen System nicht länger leisten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb werden wir bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs besonders darauf achten, ob diese Gesetzesnovelle einen Beitrag dazu leistet, diese Hürden abzubauen, insbesondere die Zulassung und die Anerkennung, die Berufshaftpflichtversicherung, und ob die Fortbildung vereinheitlicht wird, statt noch stärker diversifiziert zu werden. Im Übrigen wäre das auch ein Beitrag zur Reduktion von überflüssigem bürokratischem Aufwand und ein Abbau der Behinderung der Binnenmigration.

Die Bauministerkonferenz hat dafür nicht ohne Grund schon vor längerer Zeit ein Musterarchitektengesetz beschlossen. Auch das werden wir zu Rate ziehen.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne werden wir Ihren Gesetzentwurf in die Anhörung begleiten, vernünftige Vorschläge aufnehmen und konstruktiv, wie Sie das von uns gewohnt sind, an der Fortschreibung des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes mitwirken. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Klose.

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